Angebote des betreuten Wohnens sollen im Kanton St. Gallen auch für Personen zugänglich werden, die Ergänzungsleistungen beziehen. Dies ermöglicht ein Gesetzesnachtrag, den der Kantonsrat am Mittwochnachmittag guthiess.
Im Kanton St. Gallen gibt es bisher eine Lücke im Gesetz über die Ergänzungsleistungen: Die Finanzierung von Wohnen in einem Heim und zu Hause sind dort unterschiedlich geregelt.
Die Folge: Bei betreutem Wohnen kann es zu Finanzierungslücken kommen. Unter betreutem Wohnen werden baulich angepasste Wohnungen verstanden, bei denen ein Bereitschaftsdienst für Notfälle sowie ein niederschwelliges Angebot für die Grundbetreuung sichergestellt ist.
Die Probleme bei der Finanzierung führten dazu, «dass häufig AHV- und IV-Beziehende direkt in ein Heim umziehen, obwohl sie dies gar nicht wünschen und ein Nichteintritt in ein Heim für die öffentliche Hand günstiger wäre», schrieb die Regierung im Vorfeld der Session.
Sie schlug vor, dass Mietkosten für betreutes Wohnen künftig bei den Ergänzungsleistungen angerechnet werden können.
Vorteile gebe es nicht nur für die Betroffenen: Der Kanton werde bei der Verlagerung von stationären zu ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen «mittel- und langfristig bei den Ergänzungsleistungen Mittel einsparen», rechnete die Regierung vor.
Der Kantonsrat bewilligte die Gesetzesanpassung mit einigen wenigen Änderungen.
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