ProzessKäser vor Kantonsgericht – Vorwurf des Betrugs mit «Emmentaler»
SDA
27.5.2020 - 16:26
Ein Käser aus dem Linthgebiet soll über Jahre billigen Hartkäse als «Emmentaler» verkauft und so Millionen erschwindelt haben. Das Kantonsgericht befasste sich am Mittwoch in zweiter Instanz mit dem Fall. Die Staatsanwälte forderten eine höhere Strafe. Der Käser verlangte einen Freispruch.
Das Urteil des Kantonsgerichts steht noch aus. Das Kreisgericht See-Gaster hatte den Käser 2017 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Davon sollte er die Hälfte absitzen. Es sprach ihn wegen Betrugs, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung schuldig.
Vor Gericht wies der Käsermeister am Mittwoch alle Vorwürfe zurück. Er habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Er sei allerdings kein Buchhalter, sondern habe sich in diesen Belangen auf Helfer und Berater verlassen. «Ich verstehe nicht, was ich falsch gemacht haben soll», beteuerte er. In wichtigen Punkten blieb er den Richtern allerdings klare Antworten schuldig.
Für die Staatsanwälte war klar: Der Beschuldigte habe in den Jahren 2008 bis 2012 mehrere tausend Tonnen Käse als «Emmentaler» verkauft, obwohl der Käse nicht nach dem Pflichtenheft der geschützten Ursprungsbezeichnung hergestellt wurde. Dadurch seien der Branchenorganisation Millionen an Abgaben entgangen.
Gewerbsmässig
Der Beschuldigte habe damit gegen das Markenrecht und das Landwirtschaftsgesetz verstossen. Der Etikettenschwindel sei als gewerbsmässiger Betrug einzustufen. Der Anwalt der Sortenorganisation «Emmentaler Switzerland» sprach von einem «klassischen Fälschungstatbestand».
Der Hartkäse habe einen Lebensmittelzusatzstoff enthalten, der für Original-Emmentaler nicht erlaubt sei, und er sei auch zu wenig lange gereift worden. Der Beschuldigte habe sein «billiges Imitat» unter der Bezeichnung «Emmental Svizzero» nach Italien exportiert. Dazu wäre er nicht berechtigt gewesen.
Die Anklage warf dem Kläger auch ein schwer durchschaubares Geflecht aus Darlehen, Schuldübernahmen, Pfandbriefen und Investitionen vor. Davon habe er persönlich finanziell profitiert, aber gleichzeitig auch den Konkurs einer Auffanggesellschaft für seine frühere, überschuldete Einzelfirma provoziert.
Der Verteidiger lieferte dem Gericht für all diese Vorgänge Erklärungen. Solche Vorgänge seien in der Geschäftswelt normal, und daran sei nichts Strafbares.
Höhere Strafe gefordert
Die Staatsanwälte forderten für den mehrfach vorbestraften Käser eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten, dazu eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 80 Franken sowie eine Busse. Zudem müsse er dem Staat 3,2 Millionen Franken an illegalen Gewinnen abliefern. Diese Anträge gehen weit über das angefochtene Urteil des Kreisgerichts hinaus.
Eine Nebenrolle spielte die ehemalige Lebenspartnerin des Käsers. Sie war Verwaltungsrätin der Käseproduktionsfirma. Das Kreisgericht hatte sie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Auch sie verlangt vor Kantonsgericht einen Freispruch. Sie sei nur die Sekretärin gewesen und habe immer getan, was ihr Mann gesagt habe, erklärte sie dem Gericht.
Der Staatsanwalt forderte für die Frau eine bedingte Freiheitsstrafe von 23 Monaten, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Sie sei sehr wohl über die Geschäfte des Firma im Bild gewesen und habe an wichtigen Besprechungen teilgenommen. Sie sei als Mittäterin zu bestrafen.
Immer wieder vor Gericht
Der beschuldigte Käsermeister ist der St. Galler Justiz kein Unbekannter. 2016 wurde er vom Kantonsgericht wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt. Er soll 9000 Mastschweine illegal unter einem Fleisch-Qualitätslabel verkauft haben. Er focht das Urteil an, blitzte damit aber 2018 vor Bundesgericht ab.
Schon 2007 hatte der Mann vor Gericht gestanden. Auch damals wurde ihm als Käseproduzent Etikettenschwindel mit einem AOC-Gütesiegel vorgeworfen. Er wurde freigesprochen. Für Unmut sorgte damals, dass er Landwirten Geld für Milchlieferungen schuldig blieb. Die Bauern mussten Millionen abschreiben.
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