Patrick Guidon, Präsident des St. Galler Kantonsgerichts sowie der Schweizerischen Richtervereinigung, weist in einem Interview in der "NZZ" den Vorwurf der Kuscheljustiz zurück. Das Strafrecht sei keine Allzweckwaffe, erklärte er weiter.
In einem am Dienstag in der "NZZ" publizierten Interview nahm der St. Galler Kantonsrichter Patrick Guidon in seiner Eigenschaft als Präsident der Schweizerischen Richtervereinigung unter anderem Stellung zur Kritik an angeblich zu milden Strafurteilen.
Er bezweifle, dass dieser Eindruck weit verbreitet sei, sagte das SVP-Mitglied. Der Vorwurf der Kuscheljustiz komme vor allem aus der Politik. Zwischen Justiz und Bevölkerung gebe es keinen Graben. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigten, dass die Bevölkerung in drei von vier Fällen nicht härter urteile als die Richter - sofern beide über die gleichen Informationen verfügten.
Wichtige Kommunikation
Die schweizerischen Gerichte arbeiteten professionell und fällten hochwertige Entscheide. "Es ist wichtig, in der Öffentlichkeit so zu kommunizieren, dass diese Qualität auch wahrgenommen wird."
In den vergangenen zwei Jahrzehnten sei das Strafrecht zu einer vermeintlichen Allzweckwaffe verkommen, sagte der Kantonsgerichtspräsident. Er halte diese Entwicklung für bedenklich. Das Strafrecht sei die schärfste Waffe, die der Staat im Verhältnis zu den Bürgern zur Verfügung habe. "Sie sollte deshalb auch erst als letztes Mittel eingesetzt werden."
Als Beispiel für diese Entwicklung nannte der Kantonsrichter den Entwurf für ein neues Hundegesetz im Kanton St. Gallen. Danach solle bestraft werden, wer gegen störendes Hundegebell keine geeigneten Massnahmen ergreife. Er habe sich auch schon über einen jaulenden Hund in der Nacht geärgert, so Guidon: "Aber braucht es dafür einen Strafrichter?"
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