Das kantonale Arbeitsinspektorat von Appenzell Ausserrhoden hat letzte Woche die Schliessung einer Arztpraxis verfügt. Der Grund: Es lag trotz vorheriger Ermahnung kein Schutzkonzept vor.
Alle Betriebe müssten bei einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat Schutzkonzepte vorweisen können, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom Dienstag. Falls dies nicht der Fall sei, werde der Betrieb «gemahnt».
Am vergangenen Freitag wurde in einer Arztpraxis eine Nachkontrolle durchgeführt. Bei der Besichtigung vor Ort sei «trotz Ermahnungen vor Weihnachten» festgestellt worden, dass immer noch kein Schutzkonzept vorliege. Das Arbeitsinspektorat habe deshalb die umgehende Schliessung der Arztpraxis verfügt.
«In dieser Branche ist das ein Einzelfall», erklärte Daniel Lehmann, Leiter des Amtes für Wirtschaft und Arbeit, auf Anfrage von Keystone-SDA. Das Arbeitsinspektorat sei wegen der für alle Betriebe notwendigen Schutzkonzepte vermehrt unterwegs. Es gebe dazu einen Fahrplan, in dem festgehalten sei, wo kontrolliert werde. Man gehe aber auch Hinweisen nach.
Für die Arztpraxis müsse nun ein Schutzkonzept erstellt werden und dies dem Arbeitsinspektorat mitgeteilt werden, schilderte Lehmann den Ablauf. Danach könne die Schliessung aufgehoben werden, eine physische Kontrolle sei nicht unbedingt notwendig. Eine Wiedereröffnung der Praxis sei deshalb «innert Stunden» möglich.
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