Eine 35-jährige Deutsche und ein 55-jähriger Schweizer stehen nächste Woche wegen vorsätzlicher Tötung ihrer gemeinsamen Tochter in St. Gallen vor Gericht. Im August 2015 hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung den Leichnam des Kindes gefunden.
Das Kreisgericht Rorschach hat aufgrund des grossen öffentlichen Interesses die Verhandlung in den grossen Gerichtssaal des St. Galler Kantonsgerichts verlegt. Der Prozess beginnt am 27. November und dauert bis zu drei Tage.
Die beiden Beschuldigten stehen in Verdacht, unter anderem aufgrund ihres Drogenkonsums ihre elterlichen Sorgfaltspflichten verletzt und die gemeinsame Tochter vernachlässigt zu haben.
Konkret wird ihnen vorgeworfen, die Tochter nicht altersgerecht ernährt und ihr keine ausreichende Bewegung ermöglicht zu haben. Ebenfalls sollen sie die medizinische Versorgung, die körperliche Hygiene und die sozialen Kontakte des einjährigen Mädchens vernachlässigt haben.
Daneben hätten die beiden Eltern gemäss Anklage das Kleinkind mehrmals für mehrere Stunden unbeaufsichtigt alleine zu Hause gelassen. Diese Vernachlässigungen sollen schliesslich zum Tod des Mädchens geführt haben.
Kesb schlug Alarm
Am 4. August 2015 hatte die Kantonspolizei bei einer Hausdurchsuchung den Leichnam des Kindes im Keller entdeckt und die Eltern festgenommen. Schon damals teilte die Staatsanwaltschaft mit, sie gehe von einem Tötungsdelikt aus.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Rorschach löste die Ermittlungen mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts der Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten aus.
Die Behörde hatte nach einem Hausbesuch Verdacht geschöpft, weil sie keine befriedigenden Auskünfte über den Aufenthaltsort der einjährigen Tochter bekommen hatte.
Die Hausdurchsuchung brachte traurige Gewissheit. Obwohl der Zustand der Kinderleiche eine sofortige Identifikation nicht zuliess, ging die Polizei davon aus, dass es sich um das gesuchte Mädchen handelte.
Hohe Freiheitsstrafen beantragt
Die Staatsanwaltschaft erhob im Februar 2018 beim Kreisgericht Rorschach Anklage und gab ihre Anträge bekannt. Die 35-jährige Mutter soll unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10,5 Jahren, einer unbedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt werden.
Für den 55-jährigen Vater beantragt die Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Tötung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine unbedingte Freiheitsstrafe von 8 Jahren und eine unbedingten Geldstrafe.
Zurück zur Startseite