St. Gallen Kita-Mitarbeiter muss sich wegen Übergriffen auf Kinder verantworten

SDA

21.1.2020

Der Eingang zum Kreisgericht St. Gallen. 
Der Eingang zum Kreisgericht St. Gallen. 
Bild: Keystone

Ein früherer Kita-Mitarbeiter muss sich heute in St. Gallen unter anderem wegen sexueller Handlungen mit Kindern oder Pornografie verantworten. Der 34-Jährige soll während der Arbeitszeit Kinder missbraucht haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann unter anderem sexuelle Handlungen an drei Kleinkindern vor. Das jüngste war 16 Monate alt. Die Übergriffe fanden in der Kindestagesstätte statt, wo er arbeitete, aber auch bei den Kindern zu Hause.

Weiter soll der 34-Jährige an verschiedenen Orten Foto- und Videoaufnahmen von Kindern gemacht haben, die er unter einem Pseudonym im Darknet veröffentlichte. Auf den Bildern sind Gesichter teilweise erkennbar. Auf mehreren Festplatten wurde eine Sammlung von 4'600 Videos und rund 61'700 kinderpornografische Bilder entdeckt, die der Angeklagte aus dem Darknet heruntergeladen haben soll.

Der Kita-Mitarbeiter war im Sommer 2018 festgenommen und daraufhin von seinem Arbeitgeber fristlos entlassen worden. Heute Dienstag steht er vor dem Kreisgericht St. Gallen. 

Freiheitsstrafe und Tätigkeitsverbot

Die Staatsanwaltschaft ging zuerst davon aus, dass am Arbeitsplatz keine Übergriffe stattgefunden hatten. Als sich dann aber herausstellte, dass auch Kinder aus der Kita betroffen waren, wurde im Februar 2019 die Öffentlichkeit informiert. Es folgten eine Medienkonferenz des Unternehmens, das die Kita führt, aber auch Aussprachen mit den Eltern, die ihre Kinder dort betreuen liessen.

Man wisse nicht, wie es dem Angestellten gelungen sei, sich während der Arbeit alleine mit einem Kind aufzuhalten und es zu missbrauchen, sagte damals der Verwaltungsratspräsident.

Laut Anklageschrift fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten sowie eine Busse von 600 Franken. Zudem soll ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für berufliche oder ausserberufliche Tätigkeiten ausgesprochen werden, die Kontakte zu Minderjährigen umfassen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 34-Jährigen Schändung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Pornografie und Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte vor - alles mehrfach. Dazu kommen noch Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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