EnergiegesetzKommission fordert wirkungsvollere Lösung beim Heizungsersatz
gn, sda
17.2.2022 - 12:11
Der Kernartikel des neuen Ausserrhoder Energiegesetzes scheidet die Geister: Der vorberatenden Kommission geht die Version der Regierung zum Heizungsersatz zu wenig weit. Sie fordert ein fortschrittlicheres Modell mit 20 Prozent erneuerbarer Energie.
Keystone-SDA, gn, sda
17.02.2022, 12:11
SDA
Die Gebäude sind für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und für rund 30 Prozent der CO2-Emissionen in der Schweiz verantwortlich. In Appenzell Ausserrhoden mit einem der ältesten Gebäudeparks der Schweiz, liegen der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen über dem schweizweiten Durchschnitt.
Mit den Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014) soll der Verbrauch von fosilen Energien zum Heizen gesenkt werden. Sie sehen vor, dass beim Ersatz einer fossil betriebenen Heizung 10 Prozent des Energiebedarfes durch erneuerbare Energie erzeugt werden muss. Der Ausserrhoder Regierungsrat will in der Teilrevision zum Energiegesetz an dieser Regelung festhalten.
Die Kommission Bau und Volkswirtschaft (KBV) hat diesen Vorschlag «mit Befremden» zur Kenntnis genommen. Das in der ersten Lesung beschlossene Kostenmodell sei eine wirkungsvolle, zukunftsorientierte und liberale Lösung, heisst es in der Mitteilung der Kommission vom Donnerstag.
Der Kantonsrat hatte vor einem Jahr mit 54 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen dem Antrag der Kommission zugestimmt, wonach beim Ersatz einer Wärmeerzeugung in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden muss, soweit dies technisch möglich ist und zu keinen Mehrkosten führt.
In der anschliessenden Volksdiskussion mit überdurchschnittlich hoher Beteiligung wurde dies von über 92 Prozent der Teilnehmenden unterstützt.
Anteil auf 20 Prozent erhöhen
Die Kommission beantragt, ein weiterentwickeltes Modell mit einem erhöhten Anteil von 20 Prozent erneuerbarer Energien einzuführen. Das bedeutet, dass bei einem Heizungsersatz mindestens 20 Prozent der Energie erneuerbar sein muss, falls wieder eine fossile Heizung eingebaut werden soll.
Der Kanton Fribourg habe dieses Modell bereits umgesetzt und die Erfahrungen zeigten, dass die Wirkung weit über den Erwartungen liegt, heisst es weiter. 2021 habe dieses Modell im Kanton Fribourg in 99 Prozent der Fälle zu einem Wechsel auf ein mit erneuerbaren Energien betriebenes Heizungssystem geführt.
Das Modell ermögliche es, beim Energiegesetz mehr zu machen, ohne dass für den Kanton zusätzliche Kosten und ein hoher Vollzugsaufwand entstünden. Die zweite Lesung der Teilrevision des Energiegesetzes findet am 28. März statt.
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