OstschweizKommission unterstützt neue Kompetenzverteilung bei der Integration
ka, sda
7.9.2022 - 11:41
Die St. Galler Regierung hat einen Bericht zur Integrationsagenda sowie eine Anpassung des Sozialhilfegesetzes vorgelegt. Es geht darin um die Kompetenzen zwischen Gemeinden und Kanton sowie um die Mittel, die der Bund für die Integration von Flüchtlingen zur Verfügung stellt.
Keystone-SDA, ka, sda
07.09.2022, 11:41
SDA
Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehört, dass der Kanton keine verbindliche Liste mit anerkannten Integrationsangeboten mehr führen wird. Damit stehe es den Sozialämtern der Gemeinden frei, selbständig und im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Integrationsmassnahme den Qualitätskriterien entspreche, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch.
In der Vernehmlassung war vor allem eine weitere Änderung umstritten: Künftig hat nicht mehr der Kanton die generelle Aufsicht über die Verwendung der Integrationspauschalen in den einzelnen Gemeinden. Dafür ist künftig die Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Gemeinde zuständig.
Mehr Kontrolle durch Kanton gefordert
In verschiedenen Stellungnahmen sei den GPK die fachliche Kompetenz abgesprochen worden, die korrekte Mittelverwendung zu überprüfen, heisst es in der Vorlage der Regierung. Es sei «eine grössere Rolle des Kantons» gewünscht worden.
Die Regierung hielt aber an ihrem Vorschlag fest. Mit der Regelung gebe es eine «ausreichende allgemeine und fachliche Aufsicht durch den Kanton», argumentierte sie. Mit der neuen kommunalen Verantwortung sei es folgerichtig, dass auch die Aufsicht bei der Gemeinde liege.
Die vorberatende Kommission hat sowohl den Bericht zur Integrationsagenda als auch die Gesetzesänderungen beraten und ist damit einverstanden. Sie begrüsse die klare Regelung der Zuständigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden, heisst es in der Mitteilung. Die beiden Vorlagen werden in der kommenden Septembersession behandelt.
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