OstschweizKommission verlangt Änderungen im St. Galler Steuergesetz
ka, sda
4.1.2023 - 12:19
Der St. Galler Kantonsrat wird sich im Februar mit mehreren Anpassungen im Steuergesetz beschäftigen. Sie führen zu Mindereinnahmen von rund fünf Millionen Franken. Die zuständige Kommission verlangt, dass die Folgen der kalten Progression künftig automatisch ausgeglichen werden.
Keystone-SDA, ka, sda
04.01.2023, 12:19
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Insgesamt würden mit den Anpassungen die Steuereinnahmen für den Kanton um rund fünf Millionen Franken und für die Gemeinden um rund 3,5 Millionen Franken sinken, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch.
Bei den drei Änderungen im Steuergesetz geht es um Anpassungen an das Bundesrecht, sowie um die Umsetzung von zwei Motionen. Die Vorschläge der Regierung werden von der Kommission unterstützt. Der Kantonsrat wird darüber in der Februarsession entscheiden.
In einer der beiden Motionen hatten Kantonsräte der Mitte verlangt, dass Konkubinatspartner bei unentgeltlichen Zuwendungen den Eltern, Stief- und Pflegeeltern und deren Nachkommen gleichgestellt werden. Die Regierung schlägt vor, dass solche Zuwendungen künftig nach Abzug von 25'000 Franken mit einem Steuersatz von 10 statt wie bisher 30 Prozent besteuert werden.
Keine Besteuerung von Vorzugsmieten
In einer weiteren Motion – ebenfalls aus der Mitte-EVP-Fraktion – war eine «gerechtere Besteuerung von Vorzugsmieten» verlangt worden. Es geht dabei um Fälle, in denen Wohneigentümer ihren Kindern, Verwandten oder anderen ihnen nahe stehenden Personen Wohnraum zu tieferen Konditionen als der Marktmiete überlassen.
Bisher wurde im Kanton St. Gallen die Differenz zwischen dem tatsächlich bezahlten Mitzins und dem höheren Eigenmietwert besteuert. Diese Besteuerung des Vorzugsmiete wird mit der Gesetzesanpassung aufgehoben.
Die Forderung war im Rat umstritten. Davon profitiere nur der kleine Teil der Steuerzahlenden, der neben dem selbstgenutzten Wohneigentum noch über weiteren Wohnraum verfüge, kritisierten SP und Grüne in der Aprilsession 2022.
Die Regierung hatte die Aufhebung der Besteuerung unterstützt. Sie ging damals «grob geschätzt» von Steuerausfällen für Kanton und Gemeinden von vier bis fünf Millionen Franken aus. Die Kommission geht nun noch von Mindereinnahmen von rund 2,5 Millionen Franken aus, wie Kommissionspräsident Adrian Gmür (Mitte) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte.
Kalte Progression anpassen
Zusätzlich zur Beratung der Gesetzesnachträge hat die Kommission einen Antrag beschlossen. Thema ist die kalte Progression. Inflationsbedingte Lohnerhöhungen führten wegen des progressiven Steuertarifs zu «teilweise überproportional ansteigenden Steuerbelastungen», heisst es in der Mitteilung der Kommission.
Massgebend für die Progression ist jeweils der Landesindex der Konsumentenpreise. In den meisten Kantonen gebe es eine automatische oder eine obligatorische Anpassung an den Index, heisst es in der Begründung. Nur in fünf Kantonen – darunter St. Gallen – sei diese fakultativ. Die kalte Progression werde dort «regelmässig zu spät ausgeglichen». Der politische Prozess, der unter anderem eine Gesetzesvorlage verlangt, sei «aufwändig und träge».
Deshalb soll auch im Kanton St. Gallen der automatische Ausgleich eingeführt werden, wenn sich seit der letzten Anpassung der Landesindex der Konsumentenpreise erhöht hat, verlangt die Kommission.
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