Hochwasserschutz Kommission verlangt kommunale Mitbestimmung beim Wasserbau

SDA

6.10.2020 - 13:58

Bei Projekten, mit denen vor Hochwasser vorgesorgt wird, soll die Bürgerschaft von Gemeinden mitentscheiden können. (Symbolbild)
Bei Projekten, mit denen vor Hochwasser vorgesorgt wird, soll die Bürgerschaft von Gemeinden mitentscheiden können. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats hat das Wasserbaugesetz beraten und verlangt nun verschiedene Änderungen. Sie will die Zustimmung der Bürgerschaft von Gemeinden zu Wasserbau-Projekten festschreiben und Gebühren für Grundbesitzer streichen.

Der Gesetzesentwurf, der in der kommenden Novembersession beraten wird, geht auf eine Motion der CVP-EVP-Fraktion aus dem Jahr 2014 zurück, die damals von der Regierung bekämpft wurde. Die Mehrheit des Kantonsrats erteilte dann aber den Auftrag für eine Revision des Wasserbaugesetzes.

Anpassungsbedarf sah das Parlament vor allen bei den Rechten von Grundeigentümern, bei den Nutzungen von Überflutungsräumen sowie bei Entschädigungs- und Versicherungsfragen.

Mit dem nun vorliegenden Vorschlag der Regierung zeigt sich die vorberatende Kommission in weiten Teilen zufrieden. Sie schlägt allerdings diverse Anpassungen vor. Unter dem Titel «Mitwirkung der Bevölkerung» verlangt sie einen neuen Bewilligungsweg für Massnahmen im Wasserbau oder zur Revitalisierung von Gewässern: Neu soll sich eine Gemeinde nur noch dann an den Kosten beteiligen dürfen, wenn die Bürgerschaft zugestimmt hat.

Diskussionen im Parlament

Werden so nicht Vorhaben verhindert, etwa wenn sie nicht nur für eine Gemeinde von Nutzen sind? «Die Gefahr besteht», sagte Kommissionspräsident Thomas Toldo (FDP) auf Anfrage von Keystone-SDA. Es sei aber auch ein demokratisches Recht, dass diejenigen, die zahlen müssten, auch mitentscheiden könnten.

Heute sei es so, dass die Bevölkerung bei solchen Projekten «früh ins Boot geholt» werde. Wenn Kanton und Gemeinden dies sauber machten, werde die Mitbestimmung kein Hinderungsgrund sein. Toldo erwartet, dass diese Forderung der Kommission im Parlament noch zu reden geben wird.

Als zweiten zentralen Punkt verlangt die Kommission die Abschaffung der Beitragspflicht von Grundeigentümern für Bau und Unterhalt von Gemeindegewässern. Sie nennt dies «einen Paradigmenwechsel».

Heute gebe es vermehrt starke Niederschläge. Für die Bewältigung der Folgen könnten nicht einzelne Grundbesitzer verantwortlich gemacht werden, dies sei eine gemeinschaftliche Aufgabe, erklärte der Kommissionspräsident an einem Beispiel. Die Ausgaben gingen damit neu zulasten der Gemeinden.

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