Die Staatswirtschaftliche Kommission des St. Galler Kantonsrats hat unter anderen die Baubewilligungsverfahren überprüft. Sie fordert raschere Entscheide, stellt aber auch fest, dass nur zehn Prozent der Baugesuche korrekt eingereicht werden.
Die Staatswirtschaftliche Kommission setzt bei ihren regelmässigen Überprüfungen der kantonalen Verwaltung jeweils Schwerpunkte. Untersucht wurden zuletzt etwa die Baubewilligungsverfahren. Dort stellte die Kommission verschiedene Mängel fest.
Weil je nach Fall zu viele Dienststellen der Verwaltung mitwirkten, blieben Entscheide aus oder verzögerten sich aufgrund eines aufwendigen Klärungsbedarfs, heisst es in der Mitteilung der Kommission vom Dienstag. Sie erwarte, «dass vermehrt einvernehmliche Lösungen mit den Gesuchstellern gesucht und raschere Entscheide getroffen werden».
Die Kommission zeigte sich zudem «erstaunt», dass nur eine geringe Zahl von zehn Prozent der Baugesuche «vollständig und korrekt» eingereicht werden. Unklar sei bisher, welche Mängel bei den übrigen 90 Prozent vorlägen. Dies solle das Baudepartement nun analysieren.
Amt soll selbstbewusster agieren
Unter anderem hat die Kommission auch die Aufsichtsstrukturen im Bildungsdepartement überprüft. Das Amt für Mittelschule, das die Aufsicht über die Kantonsschulen inne habe, solle diese Verantwortung stärker wahrnehmen.
Die Kommission ermutige das Amt, «selbstbewusster aufzutreten» und die aus seiner Sicht für die Aufsicht und Führung nötigen Dokumente einzufordern, heisst es im Bericht. Es sei inakzeptabel, wenn eine Rektorin oder ein Rektor es unterlasse, wichtige Informationen weiterzugeben, beispielsweise über Nebenbeschäftigungen oder über Strafverfahren.
In der Volksschule werde bei Neuanstellungen jeweils ein Sonderprivatauszug eingeholt. Dies sei seit der Annahme der Pädophilen-Initiative Pflicht. Diese Praxis solle auch auf die Mittelschulen ausgedehnt werden, schlägt die Kommission vor.
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