Justiz Kontaktverbot missachtet – 32-Jähriger erneut in Untersuchungshaft

SDA/tgab

14.8.2020 - 17:19

Das Thurgauer Obergericht hat die Beschwerde eines inhaftierten Mannes abgewiesen. Der 32-Jährige muss in Untersuchungshaft bleiben. Er soll das Kontaktverbot mit seiner ehemaligen Lebenspartnerin missachtet haben.
Das Thurgauer Obergericht hat die Beschwerde eines inhaftierten Mannes abgewiesen. Der 32-Jährige muss in Untersuchungshaft bleiben. Er soll das Kontaktverbot mit seiner ehemaligen Lebenspartnerin missachtet haben.
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Ein 32-jähriger Mann, der im Verdacht steht, seine ehemalige Partnerin vergewaltigt zu haben, muss erneut in Untersuchungshaft. Er hat das Rayon- und Kontaktverbot missachtet. Das Thurgauer Obergericht wies eine Beschwerde des Inhaftierten ab.

Der Mann war bereits rund zwei Monate in Untersuchungshaft, bevor das Zwangsmassnahmengericht ihn unter Auflagen entliess. Er durfte sich seiner ehemaligen Lebensgefährtin weder nähern noch sonst wie Kontakt zu ihr aufnehmen; zudem musste er seinen Reisepass und seinen Ausländerausweis abgeben, wie die Medienstelle des Thurgauer Obergerichts am Freitag mitteilte.

Kurz nach seiner Entlassung habe er die Frau erneut kontaktiert. Gemäss der Staatsanwaltschaft habe er auch versucht, sie zu beeinflussen. Deshalb setzte das Zwangsmassnahmengericht den Beschuldigten erneut in Untersuchungshaft.

Das Thurgauer Obergericht wies nun eine dagegen erhobene Beschwerde des Inhaftierten ab. Es bejahte den dringenden Tatverdacht bezüglich Vergewaltigung sowie die Flucht- und Verdunkelungsgefahr, heisst es im Communiqué weiter.

Es bestehe auch ein latentes Risiko, dass sich der Beschuldigte ins Ausland absetzen könnte. Ferner bestünden konkrete Hinweise, wonach er nicht zögere, Spuren zu beseitigen und Druck auf seine ehemalige Lebenspartnerin auszuüben.

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