Baugesetz Mehr Spielraum für St. Galler Gemeinden bei Teilzonenplänen

SDA

16.12.2019 - 12:31

Nach Kritik aus der Wirtschaft sowie von Städten und Gemeinden will die St. Galler Regierung den Kommunen in der Übergangszeit des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG) entgegenkommen. Die Möglichkeiten für Teilzonenpläne sollen erleichtert werden.

Alle St. Galler Gemeinden müssen ihre Zonenpläne und Baureglemente innert zehn Jahren an das neue kantonale Planungs- und Baugesetz anpassen. Es trat in Oktober 2017 in Kraft. Spätestens seit dann laufen überall die aufwendigen Anpassungsarbeiten.

In den letzten Monaten wurde unter anderem im Parlament kritisiert, dass die Gemeinden in der Zwischenzeit etwa bei der Entwicklung von Arealen zu stark blockiert seien. Die St. Galler Regierung will nun Teilrevisionen von Ortsplanungen unter bestimmten Bedingungen zulassen und dafür das Planungs- und Baugesetz ergänzen.

Die zuvor in einem Kreisschreiben aufgezeigten Möglichkeiten für Änderungen von Nutzungsplänen seien von der Wirtschaft, den Städten sowie von grösseren Agglomerationsgemeinden als zu restriktiv beurteilt worden, heisst es in der Vorlage der Regierung. Mit dem Gesetzesnachtrag werde nun dieser Kritik an den Übergangsbestimmungen Rechnung getragen.

Gemeinden sollen ihre Rahmennutzungspläne mittels Teilrevisionen auf der Basis des alten Baugesetzes anpassen können. Weiterhin können sie unter bestimmten Umständen Teilzonenpläne auch nach neuem Recht erlassen. Die Vorlage der Regierung geht nun an den Kantonsrat, der in einer der kommenden Sessionen darüber entscheiden wird.

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