BundesgerichtMehrjährige Freiheitsstrafe für einen Millionenbetrüger bestätigt
SDA
29.10.2020 - 12:53
Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten für einen Anlagebetrüger aus dem Kanton St. Gallen bestätigt. Der Mann nahm von 2001 bis 2009 rund 48 Millionen Franken entgegen, ohne sie wie vereinbart zu investieren.
Die Richter der strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts stützen im am Donnerstag veröffentlichten Urteil den Entscheid des St. Galler Kantonsgerichts vom Juli 2018. Dieses befand den Mann des gewerbsmässigen Betrugs, des Vergehens gegen das Bankengesetz, der mehrfachen qualifizierten Veruntreuung und weiterer Delikte schuldig.
Der Mann hatte ein Schneeball-System aufgebaut und von Anlegern aus der Seglerszene auf dem Bodensee Millionenbeträge entgegen genommen. Vom erhaltenen Geld legte er nur rund 11 Millionen Franken an, wie das Bundesgericht ausführt.
Mit dem jeweils frischen Geld zahlte er die vermeintlichen Anlagegewinne der älteren Kunden aus. Zudem finanzierten sich der Verurteilte und seine damalige Freundin mit einem Teil der Gelder teure Autos, Eigentumswohnungen und einen luxuriösen Lebensstil.
Korrekte Strafzumessung
Entgegen der Ansicht des bald 60-jährigen Mannes ging das St. Galler Kantonsgericht gemäss Bundesgericht bei der Strafzumessung korrekt vor. Verschiedene Punkte wie die Kooperation im Strafverfahren, die lange Verfahrensdauer und mehr seien innerhalb des gerichtlichen Ermessens gewürdigt worden.
Der Mann lebt heute mit seiner zweiten Frau und zwei schulpflichtigen Kindern in Polen. Seine Ex-Freundin und sein damaliger Treuhänder sind zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden. (Urteil 6B_1235/2018 vom 28.9.2020)
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