Kantonsrat SG Motion zur Feuerwehr-Ersatzabgabe ist nicht dringlich

SDA

15.9.2020 - 09:20

Ein neu geregelter Mindestansatz für die Feuerwehr-Ersatzabgabe gab am Dienstag im St. Galler Kantonsrat zu reden (Archivbild).
Ein neu geregelter Mindestansatz für die Feuerwehr-Ersatzabgabe gab am Dienstag im St. Galler Kantonsrat zu reden (Archivbild).
Source: KEYSTONE/DPA/GEOFFREY MAY

Bei der Feuerwehr-Ersatzabgabe soll im Kanton St. Gallen ab 2021 ein Mindestansatz von 50 Franken für alle ersatzpflichtigen Personen gelten. Bisher mussten Wenigverdiener keine oder nur eine sehr geringe Abgabe bezahlen.

Der Kantonsrat befasste sich am Dienstag mit einer dringlichen Motion, welche diesen neuen Mindestansatz für alle Ersatzpflichtigen in Frage stellte. Der Rat sprach sich mit 74 zu 37 Stimmen gegen die Dringlichkeit aus und folgte damit dem Antrag der Regierung.

Regierungsrat Fredy Fässler (SP) zeigte sich bereit, beim Erlass einer Verordnung zum geänderten Feuerschutzgesetz die Frage des Mindestansatzes nochmals zu prüfen. Er wollte aber nichts zusichern. Etliche Gemeinden hätten einen höheren Mindestansatz gefordert.

Laut Motionärin Sonja Lüthi (GLP) sind allein in der Stadt St. Gallen 7400 Personen von der neuen Regelung betroffen. Sie mussten bisher gar keine Ersatzabgabe oder nur einen Betrag zwischen 30 und 50 Franken bezahlen. Dies zu ändern, wäre gemäss der Motion weder verwaltungsökonomisch noch sozialverträglich.

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