MaskenpflichtMusterbriefe und Rekurse gegen die Maskenpflicht in der Schule
ka, sda
25.1.2022 - 13:34
Das St. Galler Bildungsdepartement hat ausser bei Musterbriefen keine Hinweise auf eine organisierte Kampagne gegen die Maskenpflicht in der Schule festgestellt. Alle Rekurse blieben bisher ohne Entscheid. Die Funktion eines Bildungsrats in einem Gremium der Massnahmengegner sei kein Thema.
25.1.2022 - 13:34
SDA
Das Hin und Her des Bildungsrats bei der Maskenpflicht löste jeweils wechselnde Reaktionen aus. Die Auseinandersetzungen spielten sich vor allem in den Schulen ab. Es waren die Lehrkräfte und Schulleitungen, die die Entscheide zu vertreten hatten.
Die Proteste gelangten aber auch bis zum Bildungsdepartement. Sie kumulierten anfangs Jahr, nachdem die Maskenpflicht Ende Dezember auf die vierte Primarklasse ausgedehnt worden war.
Musterbriefe und Rekurse
Unter anderem wurde eine Petition «Keine Maskenpflicht für Kinder in der St. Galler Primarschule» mit knapp 6000 Unterschriften eingereicht. Vor dem Sitz des Bildungsdepartements gab es eine Kundgebung mit rund 40 Teilnehmenden. Die Stadtpolizei löste die unbewilligte Demonstration auf.
Die SVP-Fraktion des St. Galler Kantonsrats reichte einen Vorstoss ein und wollte von der Regierung wissen, auf welcher «datenbasierten, wissenschaftlichen Grundlage» der Entscheid gefällt worden sei.
Beim Kanton landeten neben der Petition rund «300 individuell unterschriebene Musterbriefe» und einige individuell formulierte Briefe, erklärte Jürg Raschle, Generalsekretär des Bildungsdepartements, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Rekurse ohne Entscheide
Weiter habe es im Jahr 2021 eine Handvoll Rekurse gegen «temporäre Maskenpflichten» gegeben, die von kommunalen Schulträgern nach Corona-Ausbrüchen angeordnet worden seien. Die Eingaben, für die das Bildungsdepartement die erste Instanz ist, seien allesamt ohne materielle Entscheide abgeschrieben worden. Der Grund: Die verlangten Kostenvorschüsse wurden nicht geleistet.
Auf Nachfrage heisst es, die Höhe der Kostenvorschüsse richte sich «nach dem zu erwartenden Aufwand des Verfahrens». In der Regel würden 1000 Franken verlangt, Abweichungen seien aber möglich.
Beim Verwaltungsgericht wurde eine einzige Beschwerde gegen die vom Bildungsrat vorübergehend erlassene Maskenpflicht im Herbst 2021 eingereicht. Auch dort kam es nicht zu einem Entscheid. Die Beschwerde sei zurückgezogen worden, sagte Beda Eugster, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts.
Am 13. Januar änderte der Bildungsrat seinen Entscheid von Ende Dezember: Die Maskenpflicht für die Primarschule samt Oberstufe wird auf die Zeit bis zum 31. Januar beschränkt. Danach gilt noch eine dringende Empfehlung.
Keine Kampagne festgestellt
Diese Wendung löste neben Kommentaren in den sozialen Medien einen Vorstoss aus. «Wie viele Protestierende braucht es vor dem Regierungsgebäude, damit ein umstrittener Entscheid zurückgenommen wird?», fragte SP-Kantonsrat Guido Etterlin. Er verwies auf die Webseite der «Freunde der Verfassung», einer Vereinigung der Massnahmengegner. «Widerstand wirkt! Der Kanton St. Gallen zeigt wie es geht!», werde dort «stolz verkündet».
Hinweise, dass die «Freunde der Verfassung» hinter den St. Galler Protesten gegen die Maskenpflicht stünden, hat das Bildungsdepartement nicht. «Davon haben wir keine Kenntnis», so der Generalsekretär. Abgesehen von den Musterbriefen sei nicht der Eindruck einer orchestrierten Kampagne entstanden. Wer die Musterbriefe gestreut hat, «ist uns nicht bekannt».
In den sozialen Medien wurde nach dem zweiten Maskenentscheid kritisiert, dass ein Mitglied des Bildungsrats – der Wiler Mittelschullehrer und SVP-Politiker Klaus Rüdiger – auf der Webseite der «Freunde der Verfassung» als Beirat aufgeführt sei. Wurde dies im Bildungsrat oder Departement thematisiert? «Nein», antwortete Raschle.
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