Personendaten Neues Gesetz regelt die Verwendung der AHV-Nummer in Schaffhausen

kl, sda

8.3.2021 - 12:31

Im Kanton Schaffhausen soll in Zukunft die AHV-Nummer zur Verknüpfung von Daten verwendet werden. (Symbolbild)
Im Kanton Schaffhausen soll in Zukunft die AHV-Nummer zur Verknüpfung von Daten verwendet werden. (Symbolbild)
Keystone

Um die Verwaltung zu vereinfachen, kann im Kanton Schaffhausen in Zukunft die AHV-Nummer für den Abgleich der verschiedenen Register systematisch verwendet werden. Der Kantonsrat hat am Montag die dafür notwendige Anpassung des Gemeindegesetzes mit 50 zu 4 Stimmen beschlossen.

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Die systematische Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator erlaubt bei der Datenbearbeitung eine automatische, rasche und genaue Aktualisierung der Personenattribute wie etwa Name und Adresse. Ein Umzug oder die Änderung des Zivilstands muss also nur noch einmal gemeldet werden und wird dann an allen betroffenen Stellen nachvollzogen.

Bislang dürfen laut Bundesgesetz nicht alle kantonalen Dienststellen die AHV-Nummer systematisch verwenden. Unter anderem für das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (Viacar), die Einwohnerkontrollen (eUmzug), das Grundbuchamt (Capitastra) sowie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KLIB) fehlte bislang ein kantonales Gesetz.

In Schaffhausen wird die AHV-Nummer nur für die Datenverknüpfung verwendet. Für die Nutzer ist sie nicht einsehbar. Die AHV-Nummer verlässt auch den Server der Personendatenplattform GERES nicht. Damit wird verhindert, dass die Datenbezüger eine nicht zulässige eigene Verknüpfung mit der AHV-Nummer vornehmen können.