Am Donnerstag haben zwei St. Galler Regierungsräte für jeweils ein Ja zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) und zur Revision des Waffenrechts geworben. Argumentiert wurde mit den geplanten Ausgleichsmassnahmen und mit der Sicherheit.
Regierung und Kantonsrat haben im Kanton St. Gallen ein Paket mit Ausgleichsmassnahmen zur geplanten Senkung der Unternehmenssteuern geschnürt. Dazu gehören unter anderem höhere Abzüge für Versicherungsausgaben in der Steuererklärung, ein höherer Pendlerabzug oder eine Erhöhung der Mittel für die Prämienverbilligung.
Diese «St. Galler Lösung» stehe, die Referendumsfrist sei letzten Dienstag ungenutzt abgelaufen, sagte Finanzchef Benedikt Würth (CVP) an der Medienorientierung am Donnerstag. Sie sei auch «finanzpolitisch gut eingebettet». Bedingung für die Umsetzung ist allerdings ein Ja zur eidgenössischen Vorlage einer Steuerreform mit AHV-Finanzierung (STAF), über die am 19. Mai abgestimmt wird.
Zentrale Anpassungen
Nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform III an der Urne seien einige zentrale Anpassungen vorgenommen worden, sagte Würth. So habe man auf die Kritik an Steuerschlupflöchern reagiert. Die Transparenz über die Umsetzung sei verbessert worden. Weiter gebe es eine Gegenfinanzierung bei der Dividendenbesteuerung und auch beim Kapitaleinlageprinzip.
Kernpunkt der Vorlage ist weiterhin die Aufhebung der Privilegien für ausländische Statusgesellschaften, die die OECD seit längerem von der Schweiz verlangt. Im Gegensatz dazu werden die Steuern für alle Unternehmen gesenkt, je nach Kanton gibt es dazu unterschiedliche Lösungen.
«Wir können uns ein Nein nicht leisten», ist Würth überzeugt. Die Alternative wäre eine Verschärfung des Steuerwettbewerbs zwischen den Kantonen. Dabei könnte St. Gallen kaum mithalten. Er warnt auch vor Konsequenzen für die Exportindustrie im Kanton, bei der das Diskriminierungspotenzial hoch sei. «Solche Signale gab es bereits», so der Finanzchef.
Sicherheit im Zentrum
Bei der Revision des Waffenrechts gehe es «um die Sicherheit in einem umfassenden Sinn», sagte Fredy Fässler (SP), Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements. Mit den Regelungen werde der Missbrauch und der Schwarzmarkt bekämpft.
Es gebe beim Besitz von Waffen kein verfassungsmässig garantiertes Grundrecht, sagte er. Hingegen stehe in der Verfassung seit 1993, dass der Missbrauch von Waffen bekämpft werden müsse.
Die Schweiz mache nur, was unbedingt nötig sei. «Alles was Armeewaffen angeht, bleibt wie bisher», so Fässler. Es gebe zwar ein grundsätzliches Verbot von umgebauten halbautomatischen Waffen. Ausgenommen seien aber die Sturmgewehre, die nach der Dienstzeit übernommen würden und auch die Waffen von Sportschützen oder aktiven Mitgliedern von Schützenvereinen.
Es gebe minimale administrative Einschränkungen. So müssten alle Waffen künftig registriert werden. Dies sei dann die Basis für einen Informationsaustausch zwischen den Staaten.
St. Gallen mit Schengen-Aussengrenze
Die Konsequenzen eines Neins wären gravierend, erklärte Fässler. Die Zusammenarbeit mit Schengen wäre massiv gefährdet. In der Schweiz werde mit dem Schengen-System alle halbe Stunde ein Treffer erzielt. Insgesamt seien es 50'000 Treffer pro Jahr.
Eine weitere Folge eines Neins wäre, dass der Kanton St. Gallen eine Schengen-Aussengrenze mit entsprechenden Kontrollen bekäme. In Frage gestellt wäre auch das Dublin-Abkommen, das verhindert, dass Flüchtlinge in mehreren europäischen Staaten Asylanträge stellen können. Es sei anzunehmen, dass es viele Asylsuchende nach einer Absage in einem EU-Land in der Schweiz nochmals versuchen würden, sagte Fässler.
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