Ostschweiz Ostschweizer Kantone kritisieren Massnahmen bei Strommangel

ka, sda

14.12.2022 - 10:52

Die Ostschweizer Kantone sind mit den Massnahmen nicht einverstanden, die der Bundesrat bei Stromknappheit umsetzen will. (Symbolbild)
Die Ostschweizer Kantone sind mit den Massnahmen nicht einverstanden, die der Bundesrat bei Stromknappheit umsetzen will. (Symbolbild)
Keystone

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen bei Strommangel sind in den Ostschweizer Kantonen auf Kritik gestossen. Die Einschränkungen müssten kontrollierbar und für die Bevölkerung nachvollziehbar sein, fordern sie.

14.12.2022 - 10:52

Der Bundesrat hat Vorschläge für Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben, die im Fall von Stromknappheit umgesetzt werden könnten. Es geht dabei je nach Situation um Beschränkungen, Verbote, Kontingentierungen oder Abschaltungen.

Das oberste Ziel sei, dass Abschaltungen und wenn möglich auch Kontingentierungen verhindert werden könnten, heisst es in der gemeinsamen Mitteilung der vier Ostschweizer Kantone (AI, AR, SG, TG) vom Mittwoch. Damit dies möglich sei, müsse die Bevölkerung Strom sparen.

Zuerst Beschneiungsanlagen abstellen

Der Weg dazu führe allerdings nicht über detaillierte Vorschriften, die im privaten Rahmen kaum kontrollierbar seien. Die Massnahmen müssten nachvollziehbar sein und es brauche einen einheitlichen Vollzug.

Nicht nachvollziehbar sei beispielsweise, dass Skigebiete weiter beschneit würden, wenn Private ihre Wohnungen und Häuser weniger heizen dürften oder die Grossverbraucher ihren Verbrauch kontingentieren müssten.

Kein Verständnis gibt es für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen sowie für Einschränkungen bei der Elektromobilität, weil dort Einsparungen kaum spürbar wären. Der Bundesrat solle auch die Senkung der Raumtemperatur unabhängig vom Energieträger auf 18 Grad überdenken, weil die Massnahmen im Gas- und Stromsektor sonst kaum nachvollziehbar wären.

Weiter verlangen die Ostschweizer Kantone Ausnahmen bei der Strom-Kontingentierung: Entsorgungs- sowie Wasserversorgungsanlagen, stationäre Gesundheitseinrichtungen, die Tierhaltung in Ställen sowie kritische Einrichtungen von Telekommunikationsbetreibern sollten davon ausgenommen werden.

ka, sda