UmweltPflicht zur Reinigung von Booten soll St. Galler Gewässer schützen
masn, sda
25.7.2024 - 14:49
Geplante neue Regeln für das Reinigen von Booten sollen die Verbreitung von invasiven Arten wie der Quaggamuschel eindämmen. (Archivbild)
Keystone
Der Kanton St. Gallen plant auf den 1. April 2025 eine Pflicht, Boote bei einem Gewässerwechsel reinigen zu müssen. Die Massnahme zielt darauf ab, dass sich invasive Organismen wie die Quaggamuschel nicht in weiteren Seen ausbreiten. Für den Bodensee gilt das Ziel, ihn vor noch mehr invasiven Arten zu schützen.
Keystone-SDA, masn, sda
25.07.2024, 14:49
SDA
Inspiriert durch neue Regeln in den Zentralschweizer Kantonen befassen sich verschiedene Ämter des Kantons St. Gallen seit dem Frühjahr mit der Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Boote. Dies teilte der Leiter des kantonalen Amts für Wasser und Energie, Michael Eugster, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit und bestätigte damit einen Bericht des Regionaljournals Ostschweiz von Radio SRF vom Donnerstagmorgen.
Die «rasante» Verbreitung der Quaggamuschel im Bodensee zeige, wie sich ein Ökosystem durch gebietsfremde Arten verändern könne. Hinsichtlich der Quaggamuschel kämen die geplanten Massnahmen für den Bodensee zwar zu spät. «Es gilt nun aber, noch nicht befallene Schweizer Seen so rasch und so gut wie möglich zu schützen», schrieb Eugster weiter.
Geplant ist, dass die Boote durch fachkundige Personen gereinigt werden müssen. «In der Regel verfügen beispielsweise Schiffswerften über die erforderlichen Einrichtungen und das Personal», teilte Eugster weiter mit. Geeignete Stellen sollen vom Kanton eine Zertifizierung oder Zulassung erhalten. Noch nicht klar sei, welche Strafen Bootsbesitzerinnen und Bootsbesitzer befürchten müssen, sollten sie sich nicht an die geplanten Bestimmungen halten.
Verbote in der Zentralschweiz bereits in Kraft
Andere Kantone versuchen ebenfalls, die Verbreitung von invasiven Organismen durch neue Regeln für Boote einzudämmen. Der Zuger Regierungsrat etwa hat im April die Einwasserung von nicht im Kanton registrierten Booten in Zuger Gewässern für ein Jahr verboten. Der Kanton Schwyz kennt ebenfalls solche Bestimmungen.
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