Der frühere Verwaltungsratspräsident der ehemaligen Textilfabrik Raduner in Horn TG hat vor Bundesgericht einen Teilerfolg erzielt. Das Thurgauer Obergericht muss sich nun doch mit der Frage auseinandersetzen, ob der Kanton Thurgau im Konkursverfahren gegen die Firma Raduner einen Betrag von 8,3 Millionen Franken fordern kann.
Das Bundesgericht ordnete mit seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil an, dass die Vorinstanz auf die Berufung des Unternehmers eintreten muss. Die Motivation des ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten sei zulässig und dessen schutzwürdiges Interesse vorhanden.
Das Obergericht war auf die Berufung des Ex-Verwaltungspräsidenten nicht eingetreten. Es erachtete die Absicht des Klägers, sich als Drittschuldner aus der Schusslinie zu nehmen, als rechtsmissbräuchlich und nicht schutzwürdig.
Die Firma Raduner soll im Vorfeld des Konkurses im Jahr 2014 einen Teil des Areals der Textilfabrik an ihren Alleinaktionär transferiert haben. Dieses Unternehmen hat das Land in der Folge für 8,3 Millionen Franken an eine Baufirma verkauft.
Die Summe gehört nach Auffassung des Kantons Thurgau in die Konkursmasse von Raduner. Damit soll der Boden des noch nicht verkauften Landstücks saniert werden. Raduner hatte in Horn über Jahrzehnte Stoffe veredelt und das Areal mit giftigen Chemikalien verseucht. Der Kanton will verhindern, dass die Sanierung voll zu Lasten der Steuerzahler geht.
Der ehemalige Verwaltungsratspräsident versuchte die Forderung des Kantons Thurgau mit einer Klage aus dem Kollokationsplan streichen zu lassen. Ein Kollokationsplan listet im Konkursverfahren die Forderungen der Gläubiger nach Prioritäten auf.
Das Bezirksgericht Arbon senkte die ursprüngliche Forderung des Kantons von rund 15 auf 8,3 Millionen Franken. Der Ex-Verwaltungsratspräsident zog den Fall ans Thurgauer Obergericht weiter. Dieses trat mit Urteil von Ende Februar 2018 nicht auf dessen Berufung ein. (Urteil 5A_535/2018 vom 15.01.2020)
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