Kantonsrat SGRegierung befürwortet Lockerungen – Massentests nicht geplant
ny, sda
17.2.2021 - 16:07
Die St. Galler Regierung unterstützt Bemühungen für einen geordneten Ausstieg aus dem Lockdown. Sie befürwortet eine Lockerung der Massnahmen, wie sie der Bundesrat am Mittwoch in Aussicht stellte. Nicht vorgesehen sind in St. Gallen präventive Massentests.
Während der Bundesrat in Bern über geplante Lockerungen informierte, beantwortete die St. Galler Regierung im Kantonsrat eine Reihe von dringlichen Interpellationen zur Pandemie. Die CVP/EVP-Fraktion hatte beispielsweise gefordert, dass Läden und Restaurants ab dem 1. März wieder geöffnet werden dürften.
Sie teile die Einschätzung, «dass die Gesellschaft nach zwölfmonatiger Pandemiedauer eine Perspektive benötigt», schreibt die Regierung. Für die Wirtschaft und die Bevölkerung sei eine zeitnahe Lockerung der vom Bundesrat verfügten Massnahmen angezeigt. Der Entscheid liege beim Bundesrat.
Die Regierung plant für den kommenden Samstag eine ausserordentliche Sitzung, um die neusten Vorschläge des Bundes zu diskutieren und eine Rückmeldung dazu nach Bern zu geben. Die St. Galler Regierung hat sich dazu bereits ausgetauscht und ist auch mit den Nachbarkantonen in Kontakt.
Theater und Museen öffnen
In ihrer Antwort auf eine Interpellation der SVP schreibt die Regierung, sie strebe an, dass Kulturinstitutionen und -Veranstalter bereits beim ersten Lockerungsschritt berücksichtigt würden. In Museen und Theatern etwa sei das Ansteckungsrisiko bei einer Belegung von 30 Prozent und mit Maskenpflicht äusserst gering.
Von breiten Testaktionen in der Bevölkerung will die Regierung derzeit absehen. Es gebe keine Evidenz, dass Massentests bei Personen ohne Symptome die Pandemie-Kurve positiv beeinflussen könnten, heisst es. Denkbar sei hingegen das gezielte Testen von Teilnehmenden an Veranstaltungen oder das regelmässige Durchtesten des Personals in Heimen.
In Firmen seien Massentests «in erster Linie dort sinnvoll, wo das Übertragungsrisiko trotz Schutzkonzept erhöht ist». In solchen Fällen könnten die Kosten für Tests dem Bund verrechnet werden. Wo das Risiko einer Ansteckung am Arbeitsplatz geringer sei als im privaten Umfeld, sei das repetitive Testen nicht sinnvoll.
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