Coronavirus – SchweizRückkehr in den St. Galler Kantonsratssaal nur mit Zertifikat
ka, sda
10.11.2021 - 15:45
Das Präsidium des St. Galler Kantonsparlaments will eine «Zertifikatspflicht light» einführen, sollte wie geplant ab 2022 wieder im Ratssaal im Regierungsgebäude getagt werden. Dafür braucht es eine neue Bestimmung im Geschäftsreglement.
Keystone-SDA, ka, sda
10.11.2021, 15:45
SDA
Im Februar 2020 fand die letzte Session im engen Kantonsratssaal in St. Gallen mit seiner notorisch schlechten Luftqualität statt. Seither ist das Parlament wegen der Corona-Pandemie in eine der Olma-Hallen umgezogen. Je nach Lage wurde an den Sessionen mit oder ohne Masken am Platz debattiert.
2022 will der Kantonsrat aber wieder in den ehemaligen Thronsaal des Fürstabts im dritten Stock des Regierungsgebäude zurückkehren. Das Ratspräsidium sieht für diesen Fall «als zwingende Voraussetzung» eine Zertifikatspflicht vor. Dann könnten Massnahmen wie das Tragen von Masken oder Abstandsvorschriften aufgehoben oder gelockert werden, heisst es in der Botschaft.
Rechtlich zulässig
Zur Frage, ob diese Auflage von den Ratsmitgliedern überhaupt verlangt werden kann, gab es rechtliche Abklärungen. Das Präsidium beruft sich auf zwei Gutachten. Darin wird zum einen festgehalten, dass nur das Parlament selber die Teilnahme an den Sitzungen an Bedingungen knüpfen kann. Weiter zeigte es sich, dass Zertifikate auch tatsächlich verlangt werden können, wenn es dafür gesetzliche Grundlagen gibt.
Das Geschäftsreglement des Kantonsrats soll deshalb mit einer neuen Bestimmung ergänzt werden. In der allgemein gehaltenen Formulierung steht, dass das Präsidium «zur Wahrung der Sicherheit, zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung des ungestörten Sitzungsbetriebs» beschliessen kann, «den Zutritt an Auflagen zu knüpfen».
Falls diese Bestimmung auf 2022 in Kraft tritt, würde sie in der Februarsession erstmals angewendet. Die Mitglieder des Kantonsrats müssten dann vor der Sitzung ein Zertifikat vorweisen. Als Erleichterung ist ein kostenloses Testangebot in der Nähe geplant.
Zudem soll es lediglich eine Zertifikatspflicht «light» geben. Dies bedeutet, dass Kantonsrätinnen und Kantonsräte, die kein Zertifikat vorweisen können, die Räumlichkeiten trotzdem betreten können, wenn sie «ständig eine Maske tragen». Diese Mitglieder, wie auch diejenigen, die ein ärztlich bestätigtes Maskendispens vorlegen können, werden auf einer Liste geführt.
Das Ratspräsidium appelliert in der Botschaft an die Vorbildfunktion des Parlaments. Der Kantonsrat solle sich bei den Regeln, die ihn selber betreffen, an jene Regeln halten, «die aktuell für viele Branchen und weite Teile des öffentlichen Lebens gelten».
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