Schaffhausen tritt der neuen Interkantonalen Universitätsvereinbarung bei. Diese ermöglicht den Studierenden einen gleichberechtigten Zugang zu allen universitären Hochschulen und regelt den Lastenausgleich zwischen den Kantonen.
Die bisherige Universitätsvereinbarung ist über 20 Jahr alt und in gewissen Punkten nicht mehr aktuell. Ausserdem soll sie an die anderen Finanzierungsvereinbarungen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) angepasst werden. Punktuell wird sie damit auch an das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz des Bundes angeglichen. Der Beitritt wurde am Montag im Kantonsrat mit 47 zu 4 Stimmen angenommen.
Bei den Finanzierungsgrundsätzen ergeben sich zwei Neuerungen: Auf ein Rabattsystem für Wanderungsverluste wird verzichtet, weil nahezu alle Kantone Wanderungsverluste verzeichnen. Somit findet automatisch ein Ausgleich statt. Die Tarife werden im Rahmen eines kostenbasierten Systems festgelegt.
Für den Kanton Schaffhausen bedeutet das neue Finanzierungsmodell Mehrkosten von insgesamt 100'000 Franken. Das entspricht einer Zunahme von einem Prozent. Die Vereinbarung tritt in Kraft, wenn 18 Kantone beigetreten sind.
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