Datenschutz Schaffhausen verbessert seinen Datenschutz

kl, sda

8.3.2021 - 10:16

Das Schaffhauser Datenschutzgesetz muss angepasst werden. (Symbolbild)
Das Schaffhauser Datenschutzgesetz muss angepasst werden. (Symbolbild)
Keystone

Das Schaffhauser Datenschutzgesetz muss an neue Vorgaben des Bundes beziehungsweise des europäischen Rechts angepasst werden, damit der Datenaustausch weiterhin funktioniert. Ausserdem soll es mit der technologischen Entwicklung Schritt halten. Der Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung über die Revision beraten.

Keystone-SDA, kl, sda

Hauptziel der Gesetzesänderung ist es, die Rechte der von Datenbearbeitungen betroffenen Personen zu stärken und zu verbessern. Betroffene sollen mehr Informationsrechte und Kontrollmöglichkeiten erhalten.

Die für Datenbearbeitungen verantwortlichen öffentlichen Organe erhalten daher verschiedene neue Pflichten. Dazu gehören die Pflicht zur Vornahme einer Datenschutz-Folgenabschätzung, eine umfassende Informationspflicht und die Pflicht, den betroffenen Personen Verletzungen von Datenschutzbestimmungen mitzuteilen.

Bei den Behörden soll das Verantwortungsbewusstsein für die Datenbearbeitung erhöht und die Einhaltung der Datenschutznormen verbessert werden. Die Datenbearbeitung durch Dritte, zu der auch das externe Speichern von Daten (Hosting) gehört, wird präziser geregelt.

Regierungsrat bestimmt Datenschutzbeauftragten

Die Mehrheit des Kantonsrats sprach sich dafür aus, dass der oder die Datenschutzbeauftragte weiterhin vom Regierungsrat bestimmt wird und nicht vom Kantonsrat, wie dies Matthias Frick (AL) verlangt hatte. Auch Erwin Sutter (EDU) fand keine Mehrheit für seinen Antrag, den Datenschutzbeauftragten vom Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrats wählen zu lassen.

Das Gesetz schreibt vor, dass die oder der Datenschutzbeauftragte kein anderes öffentliches Amt und keine Funktion ausüben darf, welche Interessenkonflikt befürchten lässt.

Auskunft in der Regel kostenlos

Wer Auskunft über seine Daten bekommen will, erhält diese kostenlos. Allerdings kann eine «angemessene Gebühr» verlangt werden, wenn immer wieder exzessiven und offensichtlich unbegründeten Anträgen gestellt werden.

Im Zusammenhang mit Datenbearbeitungen hat der Kanton lediglich die Kompetenz, Datenbearbeitungen durch kantonale Behörden zu regeln. Die Kompetenz zur Regelung der Pflichten privater Datenbearbeiter wie Facebook, Google, Amazon und von Internet-Providern liegt beim Bund, ebenso im Bereich des Zivilrechts (Persönlichkeitsschutz) und des Strafrechts (Cyberkriminalität).