Der Kanton Schaffhausen schafft ein Hochschulgesetz (HGSH). Der Kantonsrat hat am Montag die entsprechende Vorlage mit 52 zu 3 Stimmen verabschiedet. Die Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (PHSH) soll in eine öffentlich-rechtliche Anstalt überführt werden.
Der Erlass eines Hochschulgesetzes ist eine notwendige Voraussetzung für die Akkreditierung der PHSH. Denn das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz auf Bundesebene verlangt, dass Hochschulen und andere verwandte Institutionen in der Schweiz neu eine institutionelle Akkreditierung benötigen.
Diese braucht es, damit sie sich «Hochschule», «Universität» oder «Pädagogische Hochschule» nennen dürfen und Bundesbeiträge erhalten können. Die Akkreditierung muss bis 2022 erfolgen.
Aktuell ist die PHSH eine Dienststelle des Erziehungsdepartements und daher nicht befugt, selbstständig Verträge abzuschliessen. Nun soll die Hochschule in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt überführt werden. Das neue Hochschulgesetz legt dafür die Rahmenbedingungen fest.
Im HGSH werden die Organe der PHSH definiert und welche Rechte und Pflichten die Hochschule hat. Unter anderem werden auch die Forschungs- und Lehrfreiheit geregelt, sowie die Qualitätssicherung. Das neue Hochschulgesetz gilt jedoch nicht nur für die PHSH, sondern auch für allfällige künftige Hochschulen mit kantonaler Trägerschaft.
Zu Reden gab in der zweiten Lesung noch einmal die Studierendenvertretung im Hochschulrat. Die SP wollte den Studierenden mehr Rechte einräumen und einen Vertreter oder eine Vertreterin mit beratender Stimme an den Sitzungen des Hochschulrats teilnehmen lassen. Dies lehnte die bürgerliche Mehrheit jedoch ebenso ab, wie einen Antrag der AL, der die Amtszeit der Rektorin oder des Rektors auf zehn Jahre beschränken wollte.
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