Ostschweiz Schaffhauser Kantonsrat will keine weiteren Energie-Vorschriften

kl, sda

28.8.2023 - 12:24

Der Schaffhauser Kantonsrat hat zwei Motionen zur Energieplanung und zum Strom Grossverbraucher-Artikel nicht überwiesen. Diese wollten unter anderem, dass Abwärme besser genutzt wird. Hier im Bild ein Rechenzentrum. (Symbolbild)
Der Schaffhauser Kantonsrat hat zwei Motionen zur Energieplanung und zum Strom Grossverbraucher-Artikel nicht überwiesen. Diese wollten unter anderem, dass Abwärme besser genutzt wird. Hier im Bild ein Rechenzentrum. (Symbolbild)
Keystone

Der Schaffhauser Kantonsrat will keine weiteren gesetzlichen Vorschriften zu einer Energieplanung oder für Grossverbraucher von Strom machen. Er hat daher am Montag zwei Motionen mit 25 zu 30 Stimmen abgelehnt. Beide Vorstösse zielten unter anderem auf die möglichst vollständige Nutzung von Abwärme.

Keystone-SDA, kl, sda

Hintergrund beider Motionen ist unter anderem das geplante Datencenter in Beringen, bei dem eine grosse Menge an Abwärme anfällt.

Die Motion von Urs Capaul (parteilos) und der Grünen-Fraktion forderte eine «Positivplanung». Diese sollte die gesetzlichen Grundlagen schaffen für die Abwärmenutzung in Energieverbünden aber auch für die Ansiedlung von grossen Produktionsanlagen für erneuerbare Energie.

Einen konkreten Gesetzestext schlugen die Motionäre nicht vor. Sie forderten lediglich im Baugesetz, einen Artikel zur Energieplanung einzufügen. Dabei sollte der Regierungsrat bestmögliche Gestaltungsfreiheit haben.

Die Motion von René Schmidt (GLP) forderte eine Anpassung im Baugesetz und im Energiehaushaltgesetz für Grossverbraucher von Strom. Auch dabei ging es unter anderem um die Abwärmeproduktion. So sollten Abwärmeproduzenten ab einer bestimmten Grösse sicherstellen, dass ihre Abwärme zu mindestens 80 Prozent genutzt werde könne.

Laut Regierungsrat Martin Kessler (FDP) begrüsst die Regierung zwar die Stossrichtung der beiden Motionen. Diese sollten trotzdem nicht überwiesen werden, sagte er. Die geforderten Massnahmen seien unverhältnismässig. Ausserdem seien die Motionen unnötig, da die Thematik bereits in der Revision des Baugesetzes eingeflossen sei. Diese Vorlage soll demnächst in die Vernehmlassung gehen.

Während sich SP, GLP und Grüne hinter die beiden Motionen stellten, lehnten FDP- und SVP-Fraktion diese grundsätzlich ab. Die Vorstösse sind damit erledigt.