Coronavirus Schaffhauser Regierungsrat übernimmt Kontrolle über Spitäler

SDA

7.4.2020 - 18:10

Schaffhauser Regierungsrat übernimmt die Verfügungsgewalt über alle Spitäler und Heime im Kanton. (Symbolbild)
Schaffhauser Regierungsrat übernimmt die Verfügungsgewalt über alle Spitäler und Heime im Kanton. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Der Schaffhauser Regierungsrat übernimmt die Kontrolle über die Kapazitäten aller öffentlichen und privaten Spitäler, Kliniken und Heime im Kantons. Die Massnahme wurde für den Fall getroffen, dass die Kapazitäten der Spitäler überschritten würden.

Betroffen sind das Kantonsspital, die Klinik Belair und alle Heime, wie der Regierungsrat am Dienstag mitteilte. Der Regierungsrat verfügt ab sofort über deren Infrastrukturen und das Personal. Die Institutionen können verpflichtet werden, ihre Kapazitäten für die Aufnahme von Patientinnen und Patienten zur Verfügung zu stellen.

Der Regierungsrat ermächtigt das Gesundheitsamt zu entscheiden, wo welche Ressourcen eingesetzt werden. Allfällige Entscheide über den Ressourceneinsatz sollen betroffenen Institutionen mit einer angemessenen Vorlaufzeit eröffnet werden.



Zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung sei es zwingend nötig, die vorhandenen Ressourcen mit einem Blick über das Ganze zielgerichtet dort einzusetzen, wo sie zur Bewältigung der Krise den grössten Nutzen bringen würden, schrieb der Regierungsrat in der Mitteilung. Die Massnahme sei gestützt auf die Covid-Verordnung 2 des Bundesrates im Sinne einer planerischen Massnahme getroffen worden.

Mehr Kompetenzen für Ortspolizeien

Zudem hat der Regierungsrat beschlossen, der Stadtpolizei Schaffhausen, der Stadtpolizei Stein am Rhein und der Ortspolizei Neuhausen am Rheinfall mehr Kompetenzen zu erteilen. Sie sollen neu beim Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus Ordnungsbussen verhängen können.

Konkret sollen die Ortspolizeien Ordnungsbussen von 100 Franken erteilen können bei Verstössen gegen das Verbot von Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum. Gebüsst werden kann zudem die Nichteinhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern zwischen den Personen.


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