Notunterkünfte «Schlupfhuus»-Schliessung: 7845 Unterschriften für Nachfolgelösung

SDA

18.11.2019 - 13:51

Die Notunterkunft für Kinder und Jugendliche in St. Gallen soll aus finanziellen Gründen geschlossen werden. Am Montagnachmittag ist eine Petition für eine «qualitative Nachfolgelösung» für das «Schlupfhuus» mit 7845 Unterschriften der St. Galler Regierung übergeben worden.

Das «Schlupfhuus» soll Ende März 2020 geschlossen werden. Dies hatte das Departement des Innern anfangs Mai angekündigt. Die rund um die Uhr betriebene Notunterkunft bietet Kindern und Jugendlichen aus der Ostschweiz Schutz und Unterkunft, etwa bei Gewalt in der Familie.

Es gebe starke Schwankungen bei der Auslastung, ein wirtschaftlicher Betrieb sei immer schwieriger geworden, begründete der Kanton den Entscheid. Erst seit April 2019 gilt für das «Schlupfhuus» eine neue Finanzierung.

Rechtsgrundlage schaffen

Die Ankündigung der Schliessung des seit 18 Jahren bestehenden «Schlupfhuus» löste Kritik und diverse Vorstösse in Stadt- und Kantonsparlamenten aus. Fachleute aus der Sozialen Arbeit lancierten vor sechs Monaten eine Petition für eine «qualitative Nachfolgelösung» für das «Schlupfhuus».

In der Novembersession werde darüber entschieden, ob die Notunterkunft langfristig ein sicheres Finanzierungsmodell erhalten kann, schreiben die Initianten der Petition. Sie appellieren an die Mitglieder des St. Galler Kantonsrats, die Motion zu überweisen. Langfristig benötige die Notunterkunft ein Abrechnungskonzept, welches den Besonderheiten einer Notunterkunft gerecht werde, wird betont.

Nachfolgelösung in Sicht

Die St. Galler Regierung will weder etwas von einer eigenständigen Finanzierungsgrundlage noch etwas von einer gesetzlichen Bereitstellungspflicht für eine Notunterkunft für Kinder und Jugendliche wissen. In der Regel handle es sich um Aufenthalte, die ihm Rahmen von Kindesschutzmassnahmen erforderlichen seien, heisst es in der Antwort auf die Motion.

Die Planung für eine private Nachfolgelösung sei bereits weit fortgeschritten, weshalb die lückenlose Bereitstellung des Angebots aktuell gesichert sei, schreibt die Regierung weiter. Eine gesetzliche Bereitstellungspflicht sei nicht nötig und würde die bisherige Finanzierung infrage stellen.

Der St. Gallische Hilfsverein für gehör- und sprachgeschädigte Kinder und Erwachsene soll nach dem Willen des Kantons eine neue Notunterkunft für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen mit vier bis sechs Plätzen aufbauen. Ergänzend soll ein Angebot für Säuglinge und Kleinkinder in Problemlagen geschaffen werden, womit eine Angebotslücke geschlossen wird.

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