Pestizide Schutz vor Dünger und Pestiziden: St. Galler Kontroll-Wirrwarr

ka, sda

2.3.2021 - 14:51

Mit Schutzzonen vor Hecken, Waldrändern und Gewässern soll verhindert werden, dass Dünger und Pestizide die Artenvielfalt beeinträchtigen. Die Kontrollen sind aufwendig. (Symbolbild)
Mit Schutzzonen vor Hecken, Waldrändern und Gewässern soll verhindert werden, dass Dünger und Pestizide die Artenvielfalt beeinträchtigen. Die Kontrollen sind aufwendig. (Symbolbild)
Keystone

Mit Schutzstreifen vor Waldrändern, Hecken und Gewässern soll verhindert werden, dass Dünger und Pestizide aus der Landwirtschaft die Artenvielfalt bedrohen. Im Kanton St. Gallen wird die Einhaltung durch verschiedene Instanzen überwacht.

Keystone-SDA, ka, sda

Entlang von Waldrändern, Hecken und Gewässern sind für die Landwirtschaft sogenannte Pufferstreifen vorgeschrieben. Sie betragen drei und bei Gewässern sechs Meter. In diesen Schutzzonen dürfen weder Dünger noch Pestizide ausgebracht werden.

Solche Stoffe könnten sonst zu einem Artensterben führen oder in die Nahrungskette des Menschen gelangen, heisst es im Vorstoss von Meinrad Gschwend, Fraktionschef der Grünen im St. Galler Kantonsrat. Aus Fairnessgründen gegenüber Bäuerinnen und Bauern, die sich an die Gesetze hielten, müssten Verstösse «aufgedeckt und geahndet werden», verlangt Gschwend. Er stellte deshalb der Regierung verschiedene Fragen zur Praxis.

Unterschiedliche Zählmethoden

Die Antworten zeigen, dass es im Kanton St. Gallen aktuell ein unübersichtliches Kontrollsystem gibt. Zuständig sind grundsätzlich die Gemeinden. Ein Teil von ihnen – mittlerweile 41 Kommunen – hat die Kontrollen an die KUT AG ausgelagert. Einige Gemeinden prüfen hingegen selber. Aktiv sind aber auch verschiedene kantonale Ämter.

Das Problem dabei: Die einen zählen die kontrollieren Betriebe, die anderen die Kontrollgänge, und der Kanton erfasst nur Kontrolltage. Die Regierung räumt in ihrer Antwort denn auch ein: Die Umfänge der Kontrollen könnten nicht miteinander verglichen werden.

Auch zur Wirksamkeit sind Aussagen schwierig: 2020 stellten Kanton und KUT AG in 31 Betrieben Mängel fest. Als Sanktion gab es Kürzungen bei den Direktzahlungen in der Höhe von 20'590 Franken. Diejenigen Gemeinden, die selber kontrollierten, meldeten für 2020 zwei Verstösse.

Fehlende Unabhängigkeit

In den beiden Jahren zuvor lagen die Zahlen jeweils höher: Der Kanton hatte eine zweijährige Kampagne durchgeführt. Dabei wurden mit elf Kontrollteams jeweils nach dem Güllen die Pufferstreifen abgegangen.

Vermutlich sei so mehr kontrolliert worden, als 2020 von allen verschiedenen Akteuren zusammen, heisst es in der Antwort. Die Ergebnisse scheinen dies zu belegen: 2018 waren bei 68 Betrieben Mängel festgestellt worden, 2019 bei 72 Betrieben. Das sind jeweils mehr als doppelt so viele Fälle wie 2020.

Für die Regierung ist es nun ein mittelfristiges Ziel, dass alle Gemeinden Vereinbarungen mit der KUT AG abschliessen. Einer der Vorteile sei, dass mit deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die «Unabhängigkeit und Distanz» von den Landwirtschaftsbetrieben gegeben sei. «Dies dürfte ein potenzielles Problem vor allem in kleineren Gemeinden mit eigener Kontrolltätigkeit sein», heisst es in der Antwort.