Coronavirus – Schweiz Schweiz lehnt Ausnahme für Konstanzer Kleingärtner ab

SDA

5.5.2020 - 17:10

Das Staatssekretariat für Migration hat es abgelehnt, das Bestellen von Gärten im Grenzgebiet durch deutsche Kleingärtner zuzulassen. Die Gärten befinden sich auf Schweizer Boden, werden aber nach einer Sonderregelung von der Stadt Konstanz mitverwaltet.

Das Staatssekretariat für Migration habe in einem Brief erklärt, dass das Bestellen und die Pflege von Kleingärten «keinen Härtefall im Sinne der Covid-19-Verordnung» darstelle. Einreisen zu diesem Zweck seien daher zu verweigern, teilte die Stadt Konstanz am Dienstag mit.

Unter anderem hätten sich der Konstanzer Oberbürgermeister Uli Burchard und weitere Stellen beiderseits der Grenze für eine Sonderregelung eingesetzt. Den rund 400 Konstanzer Kleingärtnern sollte zunächst begrenzt auf zwei Wochenenden der Grenzübertritt «auf die Konstanzer Gemarkungen Tägermoos und Döbeli ermöglicht werden». Die Bemühungen seien nicht erfolgreich gewesen.

Das Staatssekretariat für Migration habe befürchtet, dass bei einer Einreise von rund 400 Kleingärtnern Kontakte zur Schweizer Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden könnten.

In einer ersten Stellungnahme bedauere der Oberbürgermeister «diese enge Auslegung der Grenzregelungen». Man hätte den Kleingärtnern vertrauen können, dass sie sich ausschliesslich in ihren Gärten aufgehalten und jeden Kontakt zur Schweizer Bevölkerung vermieden hätten, heisst es in der Mitteilung.

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