ProzessSozialpädagoge bestreitet vor Kantonsgericht sexuellen Missbrauch
SDA
25.2.2020 - 13:07
Ein Sozialpädagoge soll in einer St. Galler Institution eine geistig und körperlich beeinträchtigte Frau sexuell missbraucht haben. Im Berufungsprozess vor dem Kantonsgericht wies er am Dienstag die Vorwürfe zurück und forderte einen Freispruch.
Er wehrte sich gegen seine Verurteilung durch das Kreisgericht St. Gallen, das Mitte 2018 eine bedingte Freiheitsstrafe von 13 Monaten gegen ihn ausgesprochen hatte. Das Berufungsurteil des Kantonsgerichts wird später bekannt gegeben.
Die Frau lebt seit vielen Jahren in der Institution, in der auch der Sozialpädagoge während über zwei Jahrzehnten arbeitete. Laut Anklage bezeichnete sie den Beschuldigten als ihren «Lieblingsbetreuer». Sie sei jeweils emotional aufgewühlt gewesen, wenn er die Institution verlassen habe.
Vorwürfe dem Bruder berichtet
Nachdem die Frau ihrem Bruder von sexuellen Handlungen mit dem Betreuer erzählt hatte, kam es zur Anklage. Sie hatte berichtet, der Sozialpädagoge habe sie über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren mehrfach am späteren Abend aus ihrem Zimmer geholt.
Im Pikettzimmer habe er sie jeweils aufgefordert, sich auszuziehen, und es sei zu sexuellen Handlungen gekommen. Der Betreuer habe sie immer wieder aufgefordert, über diese Treffen Stillschweigen zu bewahren.
Das Kreisgericht St. Gallen kam im Juni 2018 zum Schluss, dass die Schilderungen der beeinträchtigten Frau glaubhaft seien. Es verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Es ordnete ein Berufsverbot und Bewährungshilfe an.
Erfundene Geschichten
Der Sozialpädagoge wies die Vorwürfe zurück. Mit seiner Berufung verlangte er am Kantonsgericht einen vollumfänglichen Freispruch. Er betonte, die Frau sei stark auf ihn fixiert gewesen. Auf seine Abwesenheit am Feierabend oder bei Ferien und Freitagen habe sie manchmal mit Tobsuchtsanfällen reagiert. Sie habe auch Eifersucht gegenüber seiner Frau und den Kindern gezeigt.
Diese Situationen seien im Team besprochen worden. Schliesslich wechselte der Sozialpädagoge auf ein anderes Stockwerk, und die Frau erhielt eine andere Betreuerin. Der Beschuldigte äusserte die Vermutung, dass die Frau bei ihren Vorwürfen gegen ihn Gewünschtes und Fantasie vermischt habe. Dem ganzen Betreuungsteam sei aufgefallen, dass sie oft erfundene Geschichten erzählt habe.
Das Kantonsgericht befragte in der Berufungsverhandlung auch eine Berufskollegin des Beschuldigten. Diese war ebenfalls für die Betreuung der Frau zuständig. Habe sie etwas nicht gewollt, habe sie es gut ausdrücken können, erklärte sie. Sie habe zu allen Betreuungspersonen ein emotionales Verhalten gezeigt.
So sei auch der Beschuldigte von ihr als Lieblingsbetreuer bezeichnet worden. Ihr als Sozialpädagogin sei nie eine Unregelmässigkeit zwischen dem Beschuldigten und der Betreuten aufgefallen. Auch habe die Frau ihr nie von sexuellen Übergriffen erzählt.
Das Kantonsgericht St. Gallen hat die Urteilsberatung noch nicht abgeschlossen. Es wird seinen Entscheid zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben.
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