Justiz Sozialversicherungs-Betrug: Beschuldigte fechten Urteile an

gn, sda

29.1.2021 - 12:35

Der Betrugs-Fall einer Familie aus dem St. Galler Rheintal, bei dem es um Sozialversicherungs-Leistungen von rund eine Million Franken geht, wird die St. Galler Gerichte weiterhin beschäftigen. Die beiden Geschwister und ihre Mutter legen gegen die Urteile des Kreisgerichts Rheintal Berufung ein.

Alle drei Beschuldigten fechten die Entscheide an, wie das Kreisgericht Rheintal auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte. Die nächste Instanz ist das Kantonsgericht St. Gallen.

Die Verteidiger hatten Anfang Dezember 2020 vor Gericht Freisprüche für ihre Klienten gefordert. Die Observationen durch Privatdetektive und die Polizei seien widerrechtlich erfolgt. Sämtliche dadurch entstandenen Dokumente dürften nicht verwertet werden.

Die Anklage sei ungültig, das Verfahren sei einzustellen, und die Zivilforderungen seien abzuweisen. Das Fundament der Anklage sei morsch, wurde erklärt. Das Geschehen sei unsachlich dargestellt. Die medizinischen Gutachten wurden angezweifelt. Eine Simulation sei ausgeschlossen. Eine Täuschung könne nicht vorliegen.

Sozialversicherungen getäuscht

Kurz vor Weihnachten verurteilte das Kreisgericht Rheintal die beiden Geschwister, die jahrelang Sozialversicherungen betrogen haben sollen, wegen gewerbsmässigen Betrugs zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die Strafen bewegten sich im Rahmen der Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Die 54-jährige Geschäftsfrau wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten sowie einer Geldstrafe von 18'000 Franken verurteilt. Die Schweizerin soll von 2009 bis 2017 Sozialversicherungen durch bewusst falsche Angaben aktiv mehrfach arglistig getäuscht haben. Zwei Strafverfahren waren bereits verjährt, in einem Fall von Misswirtschaft gab es einen Freispruch.

Ihr 50-jähriger Bruder soll für 4,5 Jahre ins Gefängnis. Er soll über 12 Jahre lang ungerechtfertigt Rentenzahlungen und Versicherungsleistungen erhalten haben. Die gesundheitlichen Beschwerden seien erfunden gewesen, so die Anklage. Die Schwester habe die Täuschung mit ihren Aussagen gegenüber den Ärzten noch untermauert.

Einkommen als Lebensberaterin

Die 75-jährige Mutter wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren sowie zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt. Sie soll zu Unrecht Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen erhalten haben. Sie habe ihr regelmässiges Einkommen als Lebensberaterin verheimlicht und behauptet, sie lebe alleine, obwohl der Sohn bei ihr wohnte.

Dazu kommen Ersatzforderungen an den Staat – von 490'000 Franken (Schwester), 690'000 Franken (Bruder) und 39'000 Franken (Mutter). Ausserdem sollen die Beschuldigten die Verfahrenskosten von insgesamt über 300'000 Franken tragen.

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