Kantonsrat SG Spitalschliessungen: Kein Grundsatzentscheid durch das Volk

SDA

17.9.2020 - 15:37

Zu den vier Spitalschliessungen im Kanton St. Gallen ist kein Referendum möglich. Für den Erhalt des Spitals Wattwil wurde allerdings bereits eine Initiative angekündigt. (Symbolbild)
Zu den vier Spitalschliessungen im Kanton St. Gallen ist kein Referendum möglich. Für den Erhalt des Spitals Wattwil wurde allerdings bereits eine Initiative angekündigt. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Das Parlament hat am Mittwoch die Zahl der Spitäler im Kanton St. Gallen auf fünf Standorte beschränkt. Gegen diesen Entscheid ist kein Referendum möglich. Damit kommt es zu keiner grundsätzlichen Volksabstimmung zu den vier Spitalschliessungen.

Für die Gesundheitsversorgung im Kanton, aber auch für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Spitälern, waren es einschneidende Entscheide, die das Parlament am Mittwochnachmittag fällte.

Mit klaren Mehrheiten wurde es abgelehnt, die Spitalstandorte Altstätten, Flawil, Rorschach und Wattwil in den Beschluss über die Festlegung der Spitalstandorte aufzunehmen. Damit können dort keine öffentlichen Spitäler mehr betrieben werden. Am Ende der Beratungen am Donnerstagmittag sprach Kantonsratspräsident Bruno Cozzio (CVP) von einer «geschichtswürdigen Session».

Bis zum Entscheid war der Weg lang: Die Diskussionen hatten im Mai 2018 begonnen. Der Verwaltungsrat der Spitalverbunde schlug damals vor, fünf Spitäler zu schliessen. Danach tourten Regierungs- und Verwaltungsratsmitglieder durch den Kanton, um der Bevölkerung die Probleme der Spitäler zu erklären.

An den betroffenen Spitalstandorten wurde mobilisiert. Kantonsräte quer durch die Parteien unterzeichneten Aufrufe für den Erhalt ihres Spitals. Altstätten, Flawil und Wattwil engagierten eigene Gesundheitsexperten, die Alternativvorschläge ausarbeiteten. Zahlreiche Aktionen fanden statt. Zuletzt demonstrierten am Mittwochmorgen vor der Olma-Halle Mitglieder eines Bürgerforums für das Spital in Wattwil.

Kein Referendum möglich

Schliesslich fiel die Entscheidung mit einem einfachen Kantonsratsbeschluss, zu dem es keine zweite Lesung gibt. Die Grundlage dafür findet sich im Gesetz über die Spitalverbunde. Dort ist festgehalten, dass es in die Zuständigkeit des Kantonsrats fällt, die Spitalstandorte festzulegen. «Der Beschluss untersteht keinem Referendum», heisst es in der Botschaft der Regierung.

Kurz nach dem Entscheid gab es einen Antrag von Kantonsrat Ivan Louis (SVP) sowie ähnliche Anträge von anderen Parlamentariern. Sie schlugen vor, die Aufzählung der Spitalstandorte in das Gesetz über die Spitalverbunde aufzunehmen, das in einer ersten und zweiten Lesung angepasst wird.

Gegen das Gesetz als Ganzes hätte das Referendum ergriffen werden können. Ivan Louis ortete in seiner Begründung ein Demokratiedefizit. Die Entstehungsgeschichte dieser Spitalstrategie fördere die Politikverdrossenheit, argumentierte er.

Es gab Kantonsrätinnen und Kantonsräte quer durch die Fraktionen, die den Antrag unterstützten. Auf der Gegenseite hiess es, man wolle Verantwortung übernehmen und Klarheit schaffen. Schliesslich lehnte eine deutliche Mehrheit von 84 gegen 22 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Antrag ab.

Weg führt über Initiativen

Abstimmungen über die Schliessungen von Spitälern sind allerdings nicht ausgeschlossen. Der Weg führt nun aber über eine Initiative. Der Förderverein Regionalspital Wattwil hat eine «Grundversorgungsinitiative» angekündigt. Sie soll sicherstellen, dass die medizinische Versorgung auch in den Landregionen des Kantons gewährleistet ist. Die Spitalstandorte Walenstadt und Wattwil sollen dabei gesetzlich festgeschrieben werden.

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