DeponienSt. Gallen forciert Deponie-Projekt nach Bundesgerichtsurteil
ny, sda
5.4.2022 - 15:27
Wegen eines langwierigen Rechtsstreits kann die Stadt St. Gallen ihre Deponie Tüfentobel seit Jahren nur stark eingeschränkt betreiben. Am 10. März gab das Bundesgericht der Stadt Recht. Nun soll es mit der Erweiterung der Deponie vorwärts gehen.
Keystone-SDA, ny, sda
05.04.2022, 15:27
SDA
Die Projektarbeiten für die Erweiterung und Optimierung der rund zwei Kilometer langen Deponie zwischen der Spisegg (Gemeinde Gaiserwald) und Engelburg würden wieder aufgenommen, hiess es in einer Mitteilung der Stadt vom Dienstag. Die Arbeiten waren 2018 auf der Stufe Vorprojekt abgebrochen worden.
Streit um Enteignung
Ein von der Erweiterung der Deponie betroffener Grundeigentümer wehrte sich gegen die geplante Auffüllung. Die Stadt leitete 2018 ein Enteignungsverfahren ein, wogegen sich der Grundeigentümer bis vor Bundesgericht wehrte. Dieses entschied jetzt, die Enteignung des Landbesitzers sei zulässig und der Bedarf an Deponien ausgewiesen.
Nun müssen sich die Stadt und der Grundeigentümer über die Entschädigung für die betroffenen rund 30'000 Quadratmeter einigen. Gelingt dies nicht, kommt die kantonale Schätzungskommission zum Zug. Wegen der Dringlichkeit will die Stadt bei dieser Kommission ein Gesuch um vorzeitige Besitzeinweisung stellen.
Man sei zuversichtlich, dass «der reguläre Deponiebetrieb bald wieder möglich sein wird und die Mengenkontingentierung und Beschränkung des Einzugsgebiets aufgehoben» werden könnten, schreibt die Stadt. Wegen des Rechtsstreits kann die Deponie derzeit nur 60'000 Tonnen Aushubmaterial pro Jahr annehmen.
Abfälle ins Ausland gekarrt
In den Jahren zuvor (2016 bis 2018) waren es noch 387'000 Tonnen gewesen. «Wegen des allgemeinen Deponiemangels mussten deshalb teilweise Ablagerungsplätze im Ausland angefahren werden, was längere Fahrzeiten, mehr Abgase und höhere Kosten zur Folge hatte», heisst es im Communiqué.
Die Deponie Tüfentobel besteht seit 1967. Kommunale Betriebe, Baufirmen, Industrie- und Gewerbebetriebe können dort nicht brennbare Abfälle ablagern. 2003 stimmte die Stadt St. Gallen einem Abschlussprojekt für die Deponie mit Gesamtkosten von 35,5 Millionen Franken zu.
Zehn Jahre später wurde festgestellt, dass bei der Planung des Projekts die Grenzen der Deponie falsch definiert worden waren. Sie stimmten nicht mit den Dienstbarkeitsverträgen von 1964 überein. In der Folge kam es zum Enteignungsverfahren und zum jahrelangen Rechtsstreit.
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