Die St. Galler Regierung hat zusammen mit den Banken beschlossen, die personellen Ressourcen für die Bürgschaftsgenossenschaft Ost-Süd aufzustocken. Weitere Massnahmen sollen nach Entscheiden des Bundesrats vom Freitag folgen.
Die St. Galler Regierung halte die bisher angekündigten wirtschaftlichen Massnahmen des Bundesrates für nicht ausreichend, um eine Liquiditätskrise und somit Konkurse von etlichen Betrieben zu verhindern, heisst es in einer Mitteilung des Kantons vom Mittwoch.
Die Regierungsmitglieder Benedikt Würth (Finanzdepartement) und Bruno Damann (Volkswirtschaftsdepartement) hätten sich deshalb mit den Vertretern der St. Galler Banken sowie dem Geschäftsführer der Bürgschaftsgenossenschaft Ost-Süd getroffen. Als Sofortmassnahme sei am Mittwoch entschieden worden, dass die Bürgschaftsgenossenschaft mit personellen Ressourcen unterstützt werden soll.
Dies sei wichtig, damit Anträge der Unternehmerinnen und Unternehmer «triagiert und geprüft» werden könnten. Mit einem positiven Bescheid steige die Bonität der Betriebe und es falle ihnen leichter, von den Banken zusätzliche Gelder zu erhalten. Mit einer Bürgschaft sinke das Ausfallrisiko für die Banken.
Die Regierung stehe zudem in engem Kontakt mit dem Bundesrat, heisst es weiter. Dieser werde am nächsten Freitag ein Massnahmenpaket verabschieden. Darauf aufbauend würden dann weitere kantonale Massnahmen beschlossen.
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