Spitalplanung St. Gallen und beide Appenzell planen ihr Spitalangebot gemeinsam

ny, sda

17.4.2023 - 09:27

Die drei Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St. Gallen werden künftig ihre Spitalplanung gemeinsam angehen.
Die drei Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St. Gallen werden künftig ihre Spitalplanung gemeinsam angehen.
Keystone

Die Kantone St. Gallen und beide Appenzell gehen ihre Spitalplanung künftig gemeinsam an. Sie wollen vorerst in der Akutsomatik, später auch bei der Rehabilitation und der Psychiatrie zusammenarbeiten. Die Kantone Graubünden, Glarus und Thurgau gehen eigene Wege.

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Der Ausserrhoder Gesundheitsdirektor Yves Noël Balmer (SP), die Innerrhoder Gesundheitsdirektorin Monika Rüegg Bless (Mitte) und der St. Galler Gesundheitsdirektor Bruno Damann (Mitte) stellten die Pläne am Montag in Herisau vor. Diese sind in zwei Berichten festgehalten und sehen mehrere Modellvarianten vor.

Am Bericht «Spitalversorgung Modell Ost» beteiligten sich auch die Kantone Graubünden, Glarus und Thurgau. Balmer bezeichnete diesen Bericht als «Meilenstein». Erstmals hätten sechs Kantone mit 1,1 Millionen Einwohnern und jährlich 170'000 stationären Spitalaufenthalten eine gemeinsame Auslegeordnung gemacht.

Graubünden, Glarus und der Thurgau stiegen allerdings aus der weiteren kantonsübergreifenden Planung aus. Ein Grund dafür war die geplante Anwendung von Mindestfallzahlen für die künftige Spitalplanung. Balmer bedauerte denn Ausstieg der drei Kantone. «Die Türen sind aber nicht zu», erklärte er.

Mindestfallzahlen als Kriterium

St. Gallen und beide Appenzell wollen die Erkenntnisse aus dem Versorgungsbericht gemeinsam umsetzen. Vorerst soll auf den 1. Januar 2024 für die Akutsomatik (stationäre Spitalbehandlungen) eine Spitalliste in Kraft gesetzt werden. Im Vordergrund steht ein Modell mit Mindestfallzahlen.

Damann betonte, das Kriterium der Mindestfallzahlen sei wichtig für die Qualität. Bestimmte Eingriffe sollen in Zukunft nicht mehr alle Spitäler durchführen, sondern nur noch jene, die eine Mindestanzahl von Fällen ausweisen können. Was dies für die einzelnen Spitäler konkret bedeuten wird, ist noch nicht bekannt.

Laut dem Ausserrhoder Gesundheitsdirektor besteht beispielsweise in der Orthopädie derzeit eine Überversorgung im Kanton. Dies könne unter Umständen zu unnötigen Eingriffen führen, erklärte Balmer. Umgekehrt sei die Ostschweiz bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie eher unterversorgt.