Kantonsrat SG St. Galler Gemeinden zahlen mehr an Lehrmittel oder Sonderschulen

SDA

19.5.2020 - 11:41

Der St. Galler Kantonsrat befasste sich am Dienstag in der laufenden Aufräumsession mit der Verteilung von Staatsbeiträgen zwischen Kanton und Gemeinden.
Der St. Galler Kantonsrat befasste sich am Dienstag in der laufenden Aufräumsession mit der Verteilung von Staatsbeiträgen zwischen Kanton und Gemeinden.
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Im Kanton St. Gallen werden verschiedene Staatsbeiträge neu zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Der Kantonsrat befasste sich deswegen mit so unterschiedlichen Themen wie der Pflegefinanzierung oder mit Beiträgen an Lehrmittel.

Auslöser für die Umverteilung von Staatsbeiträgen zwischen Kanton und Gemeinden sind Mindererträge aus dem Systemwechsel beim Bundesfinanzausgleich sowie die finanziellen Folgen der Familieninitiative.

Durch Anpassungen in der Aufgabenteilung sollen mit verschiedenen Massnahmen Effizienzsteigerungen und Synergiegewinne erreicht werden. Insgesamt wird der Kanton jährlich um 26,5 Millionen Franken entlastet.

Ein Gesetzespaket vorgelegt

In verschiedenen Gesetzesnachträgen ging es am Dienstagvormittag um die Übernahme der Durchführungskosten der Pflegefinanzierung durch die Gemeinden oder um die Einführung einer Gemeindepauschale für das Sonderschulinternat. Weitere Anpassungen betrafen die Finanzierung der Elternbeiträge der Sonderschulung durch die Sozialhilfe, die Mitfinanzierung der Lehrmittel durch Gemeinden sowie die Überwälzung der Verlustscheinforderungen von nicht bezahlten Krankenkassenprämien auf die Gemeinden.

Gegenanträge gab es nur von der SP-Grünen-Fraktion. Sie lehnte die Einführung einer Gemeindepauschale für Sonderschulinternate ab und wehrte sich gegen die Mitfinanzierung der Lehrmittel durch die Gemeinden. Damit fand die Fraktion allerdings keine Mehrheiten, es blieb beim Entwurf der Regierung.

Ergebnis des Runden Tisches

Zum Paket gehört weiter ein neues Gesetz, in dem die Verteilung der Fördermittel für die familienergänzende Kinderbetreuung geregelt wird. Dazu wird es eine Volksabstimmung geben.

Die Gelder stammen aus den steuerlichen Mehrerträgen, die durch die Erhöhung der Familienzulagen beim Kanton und bei den Gemeinden anfallen. Wenigstens sind es jährlich fünf Millionen Franken. Vorgeschlagen wurde, dass 50 Prozent des Förderbetrags von den Gemeinden refinanziert werden müssen.

Die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist das Ergebnis eines Kompromisses, der für die Umsetzung der Steuerreform des Bundes am Runden Tisch beschlossen wurde.

Die SP-Grünen-Fraktion beantragte im Rat einen anderen Verteilschlüssel. Die vorgeschlagene Variante führe zu Fehlanreizen und Ungerechtigkeiten, weil vorbildliche Gemeinden und Städte mit gut ausgebauten Angeboten vergleichsweise wenig Gelder beanspruchen könnten. Die Mehrheit unterstützte aber den Entwurf der Regierung.

Damit hatte der Kantonsrat alle Vorlagen im Paket ohne Änderungen fertig beraten. Am Mittwoch findet bereits die zweite Lesung statt.

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