Kantonsrat SGSt. Galler Kantonsrat bewilligt umstrittene Änderungen im Baugesetz
ka, sda
20.4.2022 - 14:47
Der St. Galler Kantonsrat hat am Mittwoch verschiedene Anpassungen im Planungs- und Baugesetz beschlossen. So sollen künftig Neubauten in Weilerzonen möglich sein. Die Verpflichtung, in Parkieranlagen Ladestationen für Elektrofahrzeuge einzubauen, wurde gestrichen.
Keystone-SDA, ka, sda
20.04.2022, 14:47
SDA
Es war am Mittwoch bereits der zweite Anlauf für eine kleine Revision des St. Galler Planungs- und Baugesetzes. Im Februar hatte die Vorlage gleich ein Dutzend Anträge ausgelöst. Daraufhin entschied der Rat, das Geschäft an die Kommission zurückzugeben, um einige Themen, bei denen die Meinungen weit auseinandergingen, nochmals vorzubereiten.
Die Kommission tagte erneut – und entschied bei den umstrittensten Punkten nochmals gleich wie vor der Februarsession. Das gilt beispielsweise für Änderungen, die 59 Weiler im Kanton St. Gallen betreffen, die nicht in der Bauzone liegen. Die Kommission will dort Neubauten ermöglichen, «wenn sie nicht zu einer Ausdehnung des überbauten Gebiets führen».
Vorschlag «bundesrechtswidrig»
Für die Regierung ist dieser Vorschlag «bundesrechtswidrig». Er widerspreche auch der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und den Vorgaben des Bundesamts für Raumentwicklung. Bei diesem Thema gebe es keinen Raum für abweichende kantonale Reglungen.
Noch vor der Session reagierte die Mitte-EVP-Fraktion auf die rechtlichen Probleme. Sie kündigte ein Standesbegehren an, das auf Bundesebene «eine massvolle Entwicklung in Weilerzonen» ermöglichen soll.
In der Debatte erklärte der Sprecher der SP-Fraktion, wenn der Vorschlag der Kommission gutgeheissen werde, würden die Umweltverbände in einem konkreten Fall klagen und Recht bekommen.
Die Rechtslage sei nicht klar, hiess es hingegen von der FDP-Fraktion. Eine massvolle Entwicklung in Weilerzonen müsse möglich sein. In der Abstimmung setzte sich der Antrag der Kommission, Neubauten in Weilerzonen zu ermöglichen, mit 60 gegen 50 Stimmen bei einer Enthaltung durch.
Keine Verpflichtung für Ladestationen
Ebenfalls unverrückbar war die Position der Kommission beim Thema Ladestationen. Die Regierung schlug vor, dass bei neuen Parkieranlagen oder Tiefgaragen ab einer bestimmten Grösse Ladestationen für Elektrofahrzeuge mitgeplant werden müssen. Die Vorschrift sollte auch für Umbauten gelten. Diese Bestimmung wollte die Kommission streichen.
Die Mitte-EVP-Fraktion sprach sich in einem Kompromissantrag dafür aus, dass zumindest für grosse Parkieranlagen Ladeinfrastrukturen für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb Pflicht werden sollten. Dies wäre «ein kleiner Schritt in die richtige Richtung», hiess es dazu.
Gegen die Verpflichtung sprachen sich dann aber die Fraktionen von FDP und SVP sowie einzelne Kantonsräte der Mitte-EVP-Fraktion aus. Bauchefin Susanne Hartmann (Mitte) plädierte in ihrem Votum dafür, «den Worten im Energiegesetz auch Taten folgen zu lassen».
Zuerst lehnte der Rat den Kompromissantrag der Mitte-EVP-Fraktion ab und versenkte danach die von der Regierung vorgeschlagene Verpflichtung zur Installation von Ladestationen mit 75 gegen 41 Stimmen bei einer Enthaltung.
Grünflächenziffer ohne Gehalt
Ein weiterer Streitpunkt war die Grünflächenziffer. Damit ist es möglich, die Baudichte in einem Quartier zu steuern und auf Themen wie Klima und Biodiversität zu reagieren. Die Kommission verlangte, dass die Grünflächenziffer «nicht zu einer Beschränkung der Baumöglichkeiten führen darf». Damit werde diese Nutzungsziffer «ihres Gehalts vollkommen entleert», wehrte sich die Regierung gegen die Forderung.
Auch bei diesem Thema setzte sich in der Abstimmung die Version der vorberatende Kommission gegen die Anträge der Regierung durch. Das Resultat fiel allerdings knapp mit 60 gegen 59 Stimmen bei einer Enthaltung aus. Es brauchte den Stichentscheid der Ratspräsidentin.
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