Kantonsrat SGSt. Galler Kantonsrat lehnt Forderungen der Grünliberalen ab
ka, sda
14.6.2023 - 12:07
Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats will die Mindestgrösse für Fraktionen nicht reduzieren. Am Mittwoch lehnten FDP, Mitte-EVP und SVP sämtliche Anträge der Grünliberalen zu diesem Thema ab.
Keystone-SDA, ka, sda
14.06.2023, 12:07
SDA
Im St. Galler Kantonsrat mit 120 Sitzen werden für die Bildung einer Fraktion sieben Mitglieder verlangt. Diese Grenze ist für die sechs Kantonsrätinnen und Kantonsräte der Grünliberalen ein Problem. Sie sind damit von den Kommissionen ausgeschlossen, die für die Beratung der Geschäfte entscheidend sind.
Bereits nach den letzten Wahlen 2020 versuchte die GLP, die Grenze auf fünf Mitglieder zu senken und verwies dabei auf andere Kantone. Die Mehrheit des Rats lehnte eine Änderung ab. Die Grünliberalen wurden auf eine Überarbeitung des Geschäftsreglements des Kantonsrats vertröstet, das für die Amtsdauer ab 2024 anstehe.
Die Grenze für Fraktionen ist je nach Parlament unterschiedlich geregelt. Im Thurgauer Grossen Rat mit 130 Sitzen, im Aargauer Kantonsparlament mit 140 oder dem Luzerner Kantonsrat mit 120 Sitzen werden fünf Mitglieder verlangt. Auch im Nationalrat mit 200 Mitgliedern können fünf von ihnen eine Fraktion gründen.
Überarbeitung ohne Änderung
In dem für die Junisession traktandierten Geschäftsreglement schlug dann das Ratsbüro zwar verschiedenen Anpassungen vor. Die Fraktions-Mindestgrösse blieb allerdings bei sieben Mitgliedern. Die bisherige Lösung habe sich bewährt, hiess es dazu. Auch die Einführung des Beobachterstatus in Kommissionen für Gruppen ab fünf Personen fand keine Zustimmung.
Am Mittwochvormittag scheiterten sämtliche Anträge der GLP, die Vorlage zurückzuweisen oder dem Ratsbüro den Auftrag zu erteilen, die Mindestgrösse für die nächste Amtsdauer doch noch zu reduzieren. Unterstützung gab es jeweils von Grünen und SP. Dagegen stimmten FDP, Mitte-EVP und SVP.
Die Machtpolitik habe sich durchgesetzt, stellte GLP-Kantonsrat Andreas Bisig in der Debatte fest. Eine Änderung sei gar nie ernsthaft geprüft worden.
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