Landwirtschaft St. Galler Landwirte missachten Pufferstreifen

SDA

12.12.2019 - 10:45

Auch 2019 gab es im Kanton St. Gallen wieder zahlreiche Verstösse gegen Pufferstreifen. Wenn Gülle oder Pflanzenschutzmittel in Gewässer oder Moore gelangen, sind Fische und andere Wasserlebewesen gefährdet. (Symbolbild)
Auch 2019 gab es im Kanton St. Gallen wieder zahlreiche Verstösse gegen Pufferstreifen. Wenn Gülle oder Pflanzenschutzmittel in Gewässer oder Moore gelangen, sind Fische und andere Wasserlebewesen gefährdet. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

St. Galler Landwirte verstossen immer wieder gegen die Abstandsvorschriften zu Gewässern, Hecken, Feld- und Ufergehölzen. Das haben verstärkte Kontrollen von Kanton und Gemeinden ergeben. Als Sanktion werden die Direktzahlungen gestrichen.

Wenn Gülle oder Pflanzenschutzmittel in Gewässer oder Moore gelangen, sind Fische und andere Wasserlebewesen gefährdet und die Wasserqualität leidet. Um die Gefahr zu vermindern, sind Mindestabstände – sogenannte Pufferstreifen – vorgeschrieben. Wer diese Abstände nicht einhält, nimmt neben der Kürzung von Direktzahlungen auch strafrechtliche Folgen in Kauf.

Zusammen mit den Gemeinden kontrollierte der Kanton 2018 in 26 Gemeinden, ob die Vorschriften für Pufferstreifen eingehalten wurden. Die Behörden stellten insgesamt Dutzende von Verstössen fest – 68 wurden geahndet, wie die St. Galler Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.

Mehrere Teams mit Mitarbeitenden der kantonalen und kommunalen Verwaltung waren auch in diesem Frühjahr und Sommer für die Kontrollen unterwegs. Sie hielten Ausschau nach frisch gegüllten Flächen, die an Gewässer oder andere Gebiete mit Pufferstreifen wie Waldränder, Hecken oder Moore grenzen. Wurden Verstösse entdeckt, wurde die Parzelle erfasst und mit Fotos und Meterband dokumentiert.

2019 waren die Kontrolleurinnen und Kontrolleure in 25 Gemeinden unterwegs. Dabei stellten sie total 72 Fälle fest. Darin enthalten sind auch Verstösse, die bei den ordentlichen Betriebskontrollen entdeckt wurden. Vielfach wurden innerhalb der Pufferstreifen nicht nur Gülle oder Mist ausgebracht, sondern auch unerlaubtes Material wie Siloballen, organischer Dünger oder Grüngut gelagert.

Direktzahlungen streichen

Wegen Verstössen gegen die Pufferstreifenvorschriften wurden 2018 Direktzahlungen in der Höhe von rund 73'000 Franken gestrichen; im Jahr 2019 sind es bisher rund 56'000 Franken. Verstösse, die nicht über Direktzahlungen sanktioniert werden, bringen die zuständigen Ämter zur Anzeige, heisst es in der Mitteilung weiter.

Die Gemeinden sind aufgefordert, die Kontrollen weiterzuführen und dem Kanton jährlich über ihre Kontrolltätigkeit Bericht zu erstatten.

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