Abstimmungen St. Galler Regierung lehnt SVP-Forderung nach Gemeindemehr ab

ka, sda

7.1.2022 - 09:41

Der St. Galler Kantonsrat wird sich bald mit der Forderung der SVP-Fraktion, welche das Gemeindemehrs bei Abstimmungen einführen will, beschäftigen müssen. (Archivbild)
Der St. Galler Kantonsrat wird sich bald mit der Forderung der SVP-Fraktion, welche das Gemeindemehrs bei Abstimmungen einführen will, beschäftigen müssen. (Archivbild)
Keystone

Die SVP-Fraktion im St. Galler Kantonsrat hat in einem Vorstoss die Einführung des Gemeindemehrs bei kantonalen Abstimmungen verlangt. Die Regierung lehnt die Motion ab. Die Stimmen erhielten ein unterschiedliches Gewicht, je nachdem wo die Stimmberechtigten wohnten, begründete sie.

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Die Motion gehört zur Anti-Städte-Kampagne, welche die SVP Schweiz im letzten Sommer lanciert hat. Zu den Vorschlägen an einer der Medienkonferenzen gehörte die Einführung eines Bezirksmehrs im Kanton Zürich, um den Einfluss der Städte Zürich und Winterthur zu verkleinern.

Im Kanton St. Gallen reichte die SVP-Fraktion im September eine Motion ein und verlangte darin die Einführung des Gemeindemehrs bei kantonalen Vorlagen ohne Verfassungsrang. Für eine Annahme einer Vorlage solle künftig die Mehrheit der Stimmen und die Mehrheit der politischen Gemeinden erforderlich sein.

Die Regierung lehnt den Vorstoss in ihrer kürzlich veröffentlichen Stellungnahme ab. Mit der Einführung des Gemeindemehrs verfügten die Stimmberechtigten je nach Wohnsitz über ein sehr unterschiedliches Stimmgewicht, schrieb sie. «Eine Stimme aus der kleinsten politischen Gemeinde des Kantons würde rund 88 Mal stärker ins Gewicht fallen als eine Stimme aus der grössten politischen Gemeinde des Kantons.»

Rechtlich zweifelhaft

Diese «massive Ungleichheit» wäre der Legitimität und Akzeptanz von Abstimmungsergebnissen abträglich. In rechtlicher Hinsicht sei die Zulässigkeit der Forderung «zumindest zweifelhaft». Das Gebot der Rechtsgleichheit in der Bundesverfassung garantiere auch die politische Gleichberechtigung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.

Der Vergleich der SVP-Fraktion mit dem Ständemehr auf Bundesebene greife zu kurz, so die Regierung. Dort handle es sich um eine in der Bundesverfassung selbst angelegte «historisch gewachsene Ausnahme» für wenige Entscheide von grundlegender Bedeutung.

Das Ständemehr trage auch der Rolle der Stände in der Eidgenossenschaft und dem «ausgeprägten Mass der staatlichen Eigenständigkeit Rechnung», argumentiert die Regierung. Diese besonderen Voraussetzungen seien «im Gefüge Kanton-Gemeinden» nicht im gleichen Mass gegeben. Der Kantonsrat wird sich in einer der kommenden Sessionen mit der Motion beschäftigen.