Flüchtlinge St. Galler Regierung nimmt Stellung zu Roma mit Schutzstatus S

ka, sda

14.2.2024 - 15:46

St. Galler Gemeinden meldeten dem zuständigen Departement Probleme mit Roma-Familien, die als ukrainische Flüchtlinge den Status S erhalten haben. (Symbolbild)
St. Galler Gemeinden meldeten dem zuständigen Departement Probleme mit Roma-Familien, die als ukrainische Flüchtlinge den Status S erhalten haben. (Symbolbild)
Keystone

Der Schutzstaus S werde im Kanton St. Gallen von grossen Roma-Familien «strapaziert». Dies schrieb Mitte-Kantonsrat Boris Tschirky anfangs Januar in einem Vorstoss. Die Regierung bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass Grossfamilien aus der Ukraine, die zu den Roma gehörten, «eine grosse Belastung» darstellten.

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Im letzten November und Dezember seien rund 50 Prozent der dem Kanton zugewiesenen Personen mit Schutzstatus S Roma gewesen, schrieb Boris Tschirky, Fraktionschef der Mitte, im Vorstoss.

Es gebe mehrere Fälle, bei denen Roma-Familien mehrfach ein- und ausgereist seien, teilweise auch mit Rückkehrhilfe. Es bestehe der Verdacht, dass Papiere gekauft worden seien.

Die Regierung konnten in ihrer am Dienstag veröffentlichten Antwort Prozentzahlen zu den eingereisten Roma «weder bestätigen noch dementieren». Die Ethnie schutzsuchender Personen werde nicht erfasst.

Sie verwies auf Meldungen aus den Gemeinden: Es häufe sich die Anzahl von grösseren Familien, «bei denen aufgrund der sprachlichen Gegebenheiten in vielen Fällen die Zugehörigkeit zur Ethnie der Roma» zu vermuten sei. Auch das Phänomen der schnellen Wiederausreise, «teilweise unter Inanspruchnahme der finanziellen Rückkehrhilfe für die ganze Familie» werde vermehrt beobachtet.

Keine objektiven Zahlen

Besonders störend sei, wenn eine Familie, die zur Verfügung gestellte Unterkunft unordentlich verlasse, zu einem späteren Zeitpunkt wieder einreise, erneut um Schutz ersuche, wieder den Status S zugesprochen erhalte und abermals der gleichen Gemeinde zugeteilt werde. Diese müsse dann nochmals eine Unterkunft bereitstellen und die Kinder abermals einschulen.

Die Regierung hält in ihrer Stellungnahme fest: «Diese subjektiven Wahrnehmungen lassen sich jedoch aufgrund der fehlenden Erfassung nicht mit objektiven Zahlen belegen».

Das zuständige Departement habe beim Bund «interveniert und um Lösungswege ersucht». Das kantonale Migrationsamt prüfe nun, ob bei der biometrischen Erfassung für den Ausländerausweis die Echtheit der vorgewiesenen Pässe besser geprüft werden könne.