Im Kanton St. Gallen arbeiten rund 600 Care-Migrantinnen in Haushalten, in denen sie kranke und gebrechliche Menschen betreuen. Nun will die Regierung für diese Arbeit Mindeststandards erlassen. VPOD und Gewerkschaftsbund gehen die Regelungen zu wenig weit.
Die Regierung schlägt Ergänzungen für den Normalarbeitsvertrag (NAV) vor und hat diese Anpassungen bis zum 29. Februar in die Vernehmlassung gegeben. Ziel der Bestimmungen ist es, den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern, die im Rahmen einer 24-Stunden Betreuung in Haushalten mit älteren oder kranken Personen angestellt seien, schreibt die Regierung dazu.
Für die ganze Schweiz geht der Bund von rund 10'000 Migrantinnen und Migranten aus, die zwischen ihrem Heimatland und der Schweiz hin und her pendeln und jeweils während einigen Wochen eine gebrechliche Person betreuen. Auf den Kanton St. Gallen umgerechnet, wären es um die 600 Migrantinnen und Migranten, die in 300 Haushalten tätig sind.
Viele dieser Betreuerinnen müssten zwar den ganzen Tag im Haushalt anwesend sein, der Zeitaufwand werde aber nur als Präsenzzeit deklariert, stellt die Regierung fest. Im Vorschlag steht nun, dass wenigstens sieben Stunden an einem Tag als Arbeitszeit angerechnet werden müssen. Weiter werden Pausenregelungen oder Reisekostenentschädigungen festgeschrieben.
Die Vernehmlassung ist inzwischen beendet. Der St. Galler Gewerkschaftsbund stellt in einem Communiqué fest, der Missstand sei seit längerem bekannt. Nach längerem Zögern habe das Volkswirtschaftsdepartement endlich Regelungen in die Vernehmlassung geschickt. Den Vorschlag hält der Gewerkschaftsbund für «noch zu wenig griffig». In dieser Form sei er «ein blosser Papiertiger».
Verlangt wird ein zusätzlicher Artikel, in dem die «Hausgemeinschaft» geregelt wird, die die Betreuungsperson eingehen muss. Darin geht es um die Privatsphäre und um die Grösse oder Ausstattung des Zimmers. Nur mit der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit könne eine flächendeckende Anwendung und der Schutz der Arbeitnehmenden gesichert werden, schreibt der Gewerkschaftsbund.
Auch der VPOD fordert in einer Mitteilung die vollständige Übernahme der Mindestbestimmungen. Vor allem die Regelung der sogenannten Präsenzzeit sei im vorliegenden Entwurf unzureichend.
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