PolizeiarbeitSt. Galler Regierung schafft Grundlagen für «Predictive Policing»
ka, sda
2.2.2022 - 12:17
Algorithmen, die Datenbanken durchsuchen, sollen es der Polizei ermöglichen, beispielsweise Einbruchserien vorauszusehen. (Symbolbild)
Keystone
Bei der Polizeiarbeit spielen Softwarelösungen mit Algorithmen eine immer grössere Rolle. Der St. Galler Kantonsrat hat für das sogenannte «Predictive Policing» gesetzliche Grundlagen verlangt. Nun gibt die Regierung einen Vorschlag in die Vernehmlassung.
2.2.2022 - 12:17
SDA
Unter den Bezeichnungen «Pre-Crime» oder «Predictive Policing» wurden in den letzten Jahren Methoden entwickelt, die auf der Bearbeitung von Personendaten und von Persönlichkeitsprofilen durch Algorithmen basieren. Aufgrund der Analysen soll die Polizei eingreifen können, bevor Straftaten überhaupt verübt werden.
Mit der «vorausschauenden Polizeiarbeit» wird beispielsweise versucht, bei Fällen von häuslicher Gewalt das Gefahrenpotenzial eines Täters einzuschätzen und dazu passende Massnahmen zu ergreifen. Weiter kann vorausgesagt werden, in welchen Quartieren Einbruchserien bevorstehen könnten.
Heikles Zusammenspiel
Das Zusammenspiel der Polizeidatenbanken mit den eingesetzten Algorithmen ist heikel: «Predicitive Policing» komme zu einem Zeitpunkt zum Einsatz, in dem noch keine Straftat begangen worden sei und deshalb noch die Unschuldsvermutung zu gelten habe, hiess es in einer Motion, die der Kantonsrat im September 2019 überwiesen hat.
Die Regierung hat nun einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet. In ihrer Botschaft dazu schreibt sie von «einem Kulturwandel in- und ausserhalb der Polizei». Die klassische Strafverfolgungstätigkeit werde mit einer zusätzlichen «präventiven und ganzheitlicheren Betrachtungsweise» ergänzt. Die bereits heute sehr gute Sicherheitslage im Kanton solle «nochmals gesteigert» werden.
Weitergabe nicht zulässig
Das Polizeigesetz wird deshalb mit den Grundlagen für empirische Gefährdungsprognosen ergänzt. Die Einschätzung der jeweiligen Situationen und Entwicklungen verbleibe dabei in jedem Fall in der Verantwortung der Mitarbeitenden und werde nicht einem EDV-System übertragen, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch.
Eine Weitergabe der Analysen ist nicht zulässig. Heikle Informationen, die allenfalls auch einen gewissen Unsicherheitsgrad aufweisen, sollen sich «nicht unkontrolliert verbreiten» können. Weiter will die Regierung verhindern, dass es zu sogenannten «fishing expeditions» kommt und aufgrund eines Generalverdachts ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Zu den Vorgaben gehört weiter, dass ausschliesslich zuverlässige Systeme verwendet werden, die vor der Inbetriebnahme durch die Fachstelle für Datenschutz überprüft werden müssen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. April
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