Ausschreibungen St. Galler Regierung weist Kritik an Beschaffungsverfahren zurück

SDA

2.11.2017 - 12:57

Die öffentliche Ausschreibungen stehen im Kanton St. Gallen immer wieder in der Kritik. Aus dem Kantonsrat hat unter anderem die CVP-GLP-Fraktion dazu einen Vorstoss eingereicht. Thema ist unter anderem, wie gross der Spielraum des Kantons in den Verfahren ist.

Die CVP-GLP-Fraktion hat "Handlungsbedarf im Beschaffungswesen" geortet und in der Junisession einen Vorstoss mit einer ganzen Reihe von Kritikpunkten eingereicht.

Vor allem die Berücksichtigung von ausländischen Anbietern bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen führe immer wieder zu Diskussionen, heisst es darin. Der Steuerzahler frage sich, ob die öffentlichen Mittel nicht besser im Kanton oder zumindest im eigenen Land investiert werden sollten.

Die Fraktion fordert unter anderem, dass im Vergaberecht zusätzliche Kriterien aufgenommen werden, "damit eine Benachteiligung gegenüber ausländischen Anbietern vermindert werden kann".

Kein ausländischer Druck

Die Regierung hat nun zum Vorstoss Stellung genommen, der in der Novembersession behandelt wird. Sie hält unter anderem fest, dass sich im Kanton St. Gallen in den Vergabeverfahren kein verstärkter Druck von ausländischen Anbietern feststellen liesse.

Diese Aussage belegt sie durch Zahlen: Wenn alle WTO-pflichtigen Vorgaben unabhängig der Verfahrensart berücksichtigt würden, dann seien im Jahr 2016 nur 1,2 Prozent der Aufträge an Unternehmen im Ausland vergeben worden. Diese Zahl sei mit den Vorjahren vergleichbar.

Bei der Vergabe von Aufträgen müsse der Preis nicht allein massgebend sein. Voraussetzung sei aber, dass die Kriterien bereits bei der Ausschreibung festgelegt würden. "Ob die regionale Wirtschaft Berücksichtigung findet, ist deshalb alleine eine Frage des Vollzugs", so die Regierung.

Mehr Spielraum erwartet

Sie verweist auf eine laufende Gesetzesrevision beim Bund. Der Entwurf sehe neue Bestimmungen vor, die die regionale Wirtschaft stärken könnten. Damit würde sich der Spielraum der Vergabestellen erweitern.

Noch ist allerdings unklar, in welche Richtung es geht: Der Entwurf des Bundesrates liegt momentan bei der Wirtschaftskommission des Nationalrats.

Allerdings gibt es bereits heute kantonale Spielräume im Beschaffungswesen. Dies zeigte sich bei einem anderen Ausschreibungsentscheid, der in den letzten Monaten ebenfalls für Kritik gesorgt hatte.

Dabei ging es um die Einsatzprogramme für Arbeitslose der Projekt-Werkstatt in St. Gallen sowie des Werk- und Technologiezentrums Linthgebiet (WTL). Beide Anbieter verloren nach Ausschreibungen ihre langjährigen Kantonsaufträge.

In ihrer Antwort auf einen dringlichen Vorstoss in der Septembersession hatte die St. Galler Regierung erklärt, dass es zum Verfahren keine Alternativen gebe, weil die entsprechende kantonale Verordnung "praktisch sämtliche Vergaben von Dienstleistungen dem Beschaffungsrecht unterstellt".

Nur in vier Kantonen

Doch dies ist je nach Kanton unterschiedlich. Nach Informationen des Verbandes Arbeitsintegration Schweiz lassen nur vier Kantone solche Angebote öffentlich ausschreiben: Neben St. Gallen sind dies Bern, Luzern und Zürich.

Der Verband argumentiert weiter, dass Anbieter von Arbeitsintegrations-Programmen ideelle Motive verfolgten. Sie sollten deshalb wie Behinderteninstitutionen und Wohltätigkeitseinrichtungen von den öffentlichen Ausschreibungsverfahren ausgenommen werden. Der Verband hofft nun, dass diese Forderung in der laufenden Revision des Beschaffungsrechts berücksichtigt wird.

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