Schule St. Galler Schulgemeinden verlangen Senkung der Lektionenzahl

ka, sda

8.7.2024 - 12:52

St. Galler Klassenlehrkräfte müssen künftig eine Lektion weniger unterrichten und können die Zeit für Abklärungen, Vorbereitungen oder Elternkontakte nutzen. Diese Entlastung führt zu Mehrkosten. (Archivbild)
St. Galler Klassenlehrkräfte müssen künftig eine Lektion weniger unterrichten und können die Zeit für Abklärungen, Vorbereitungen oder Elternkontakte nutzen. Diese Entlastung führt zu Mehrkosten. (Archivbild)
Keystone

Für Klassenlehrkräfte wird im Kanton St. Gallen ab dem Sommer 2025 eine zweite Entlastungslektion eingeführt. Die Schulträger fordern aber eine kostenneutrale Einführung. Deshalb soll eine Pflichtlektion gestrichen werden.

Keystone-SDA, ka, sda

Der St. Galler Bildungsrat will die Situation der Klassenlehrkräfte verbessern. Ab dem Schuljahr 2025/26 wird deshalb für sie eine zweite Entlastungslektion eingeführt. Die Neuerung gehört auch zu den Massnahmen gegen den generellen Mangel an Lehrkräften.

Diese Entlastung werde ausdrücklich begrüsst, heisst es in der gemeinsamen Mitteilung des Verbandes St. Galler Volksschulträger (SGV) und der Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidien (VSGP) vom Montag.

Kritik gibt es aber an den Kosten. Mit der Entlastungslektion brauche es zur Abdeckung der Unterrichtszeiten «insgesamt mehr Personal». Über den ganzen Kanton verteilt gehe es dabei um 13,4 Millionen Franken.

Mehr Unterricht als in anderen Kantonen

Die beiden Verbände verlangen, dass die Entlastung der Klassenlehrkräfte für die Schulträger «möglichst kostenneutral» erfolgen muss. Deshalb solle parallel eine bisherige Pflichtlektion gestrichen werden.

Dafür gebe es Spielraum: Im Kanton St. Gallen liege die jährliche Unterrichtszeit gut fünf Prozent höher als im schweizerischen Durchschnitt. Die Primarschülerinnen und Primarschüler gingen ungefähr eine Stunde pro Woche mehr zur Schule als der landesweite Durchschnitt.

Man könne nicht akzeptieren, dass der Bildungsrat einen Entscheid fälle, «dessen Kosten und Personalfolgen alleine von den Schulträgern getragen werden muss», heisst es in der Mitteilung.