Spitalpolitik St. Galler Spitalverbunde sollen zu einer AG werden

ka, sda

12.3.2024 - 11:03

Die St. Galler Spitäler sollen mehr unternehmerische Freiheit erhalten. Der Kantonsrat wird im April darüber entscheiden. (Archivbild)
Die St. Galler Spitäler sollen mehr unternehmerische Freiheit erhalten. Der Kantonsrat wird im April darüber entscheiden. (Archivbild)
Keystone

Die vier St. Gallen Spitalverbunde sollen sich zuerst zusammenschliessen und danach bis 2030 zu einer Aktiengesellschaft werden. Dies verlangt die vorberatende Kommission in einer Motion. Das Geschäft wird in der kommenden Aprilsession behandelt.

Keystone-SDA, ka, sda

Die St. Galler Spitäler kämpfen seit längerem mit finanziellen Problemen. Nun sollen sie mehr unternehmerische Freiheiten erhalten. Dazu hat die Regierung eine Vorlage ausgearbeitet, über die in der Aprilsession in erster und voraussichtlich auch zweiter Lesung entschieden wird.

Unter anderem sollen die bisher vier Spitalverbunde mit den Standorten St. Gallen, Grabs, Uznach und Wil zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zusammengeschlossen werden. Dies betrifft vor allem die vier Geschäftsleitungen der Verbunde. Bereits heute gibt es einen gemeinsamen Verwaltungsrat.

Weiter will die Regierung den Spielraum der Spitäler unter anderem bei ambulanten Angeboten erhöhen. Sie sollen besser auf die Konkurrenz aus den Nachbarkantonen reagieren können. Mit den Änderungen sind laut Regierung Einsparungen von jährlich 7 bis 14 Millionen Franken möglich.

Spitalstandorte nicht im Gesetz

Die vorberatende Kommission unterstützt die Vorlage. Durch die Vereinigung könnten «Effizienzgewinne und Synergieeffekte bei den stationären und ambulanten Leistungen genutzt werden», heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Dienstag.

Die Kommission will allerdings noch einen Schritt weitergehen: Bis 2030 sollen der Spitalverbund, die Spitalanlagengesellschaft, das Zentrum für Labormedizin und der Psychiatrieverbund in je eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.

Weiter will die Kommission die regionalen Gesundheits- und Notfallzentren neu gesetzlich festschreiben, «um die versorgungspolitisch notwendigen Leistungen sicherzustellen». Eine Festlegung der Spitalstandorte im Gesetz lehnt die Kommission hingegen ab.