Aufsichtsbeschwerde St. Galler Stadtrat reagiert auf verlorene Gerichtsurteile

SDA

22.8.2019 - 15:49

Der St. Galler Stadtrat hat mit einer internen Änderung auf zwei Gerichtsurteile reagiert. Danach mussten entlassenen Lehrpersonen insgesamt 300'000 Franken gezahlt werden. Eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Dienststelle Schule und Musik wurde abgeschrieben.

Der Stadtrat sei der Auffassung, dass formelle Fehler, wie sie vom Verwaltungsgericht gerügt wurden, «nicht mehr passieren dürfen», teilte die Stadt St. Gallen am Donnerstag mit.

Zwei jeweils fristlos gekündigte Lehrkräfte hatten sich bis vor Verwaltungsgericht gewehrt und Recht erhalten. Die Entlassungen seien nicht gerechtfertigt gewesen, hielt das Gericht fest. Die Stadt musste in einem Fall rund 100'000 Franken und im zweiten Fall 200'000 Franken Lohnersatz und Entschädigungen zahlen.

Die Urteile haben nun Folgen: Es seien interne Vorkehrungen getroffen worden, heisst es in der Mitteilung. Künftig müsse die Rechtskonsulentin der Stadt über personalrechtliche Massnahmen informiert werden «und zwar bevor sie ergriffen werden», wie Deborah Staub, Rechtskonsulentin der Stadt St. Gallen, auf Anfrage von Keystone-SDA erklärt.

Thema der Mitteilung ist auch eine Aufsichtsbeschwerde, die vom Stadtrat als erledigt abgeschrieben wird. Dabei ging es um Vorkommnisse im Schulhaus Buchental, in dem einer der entlassenen Lehrkräfte beschäftigt gewesen war.

Diese lägen schon drei Jahre zurück und seien schon einmal Thema einer Aufsichtsbeschwerde gewesen. Die Beschwerde sei bereits im Sommer 2016 als erledigt abgeschrieben worden. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts sei die gleiche Aufsichtsbeschwerde nochmals eingereicht worden. Der Stadtrat erachte es «als weder notwendig noch sinnvoll», die damaligen Vorkommnisse im Schulhaus Buchental noch einmal aufzuarbeiten, heisst es dazu.

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