Kantonale Abstimmungen St. Galler SVP fordert Einführung des Gemeindemehrs

gn, sda

23.9.2021 - 12:25

Besucherinnen und Besucher im St. Galler Pfalzkeller, Abstimmungs- und Wahlzentrum des Kantons St. Gallen. Die SVP fordert die Einführung des Gemeindemehrs. (Archivbild)
Besucherinnen und Besucher im St. Galler Pfalzkeller, Abstimmungs- und Wahlzentrum des Kantons St. Gallen. Die SVP fordert die Einführung des Gemeindemehrs. (Archivbild)
Keystone

Die SVP Schweiz will die Städte schwächen und in den Kantonen analog dem Ständemehr neue Regelungen einführen. Die St. Galler SVP-Fraktion hat in der abgelaufenen Septembersession eine Motion eingereicht, die bei kantonalen Abstimmungen das Gemeindemehr einführen will.

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Vor zwei Wochen hat die SVP in einem Positionspapier ein ganzes Bündel an Forderungen konkretisiert: Die Partei verlangte «geballte Massnahmen» gegen die «schädliche Schmarotzer-Politik» der Städte. Unter anderem forderte die SVP die Einführung eines «Bezirksmehrs» bei Abstimmungen.

Analog zum Ständemehr auf nationaler Ebene soll auf kantonaler Ebene eine Mehrheit der Bezirke zustimmen müssen. Dies könnte dazu führen, dass linke und grüne Anliegen schlechtere Karten haben, weil diese in ländlichen Bezirken tendenziell eher abgelehnt werden.

Doppeltes Mehr von Kanton und Gemeinden

«Die Bestimmungen zum Volks- und Ständemehr beim obligatorischen Referendum tragen der Tatsache Rechnung, dass die Interessen der Volksmehrheit und der Kantone unterschiedlich sein können», schreibt die St. Galler SVP in ihrer Motion. Um die demokratische Legitimation der Entscheide zu stärken, soll der Grundsatz der doppelten Mehrheit bei bestimmten Abstimmungen auch im Kanton St. Gallen eingeführt werden.

Damit ein entsprechender Erlass als angenommen gilt, müsste somit neben der Mehrheit der Stimmenden auch die Mehrheit der politischen Gemeinden zustimmen. Die Regelung soll für sämtliche kantonale Abstimmungsvorlagen unterhalb der Verfassungsstufe gelten. Für die Einführung bräuchte es eine Teilrevision der Kantonsverfassung.

Bevölkerung bei Ständemehr gespalten

Auf Bundesebene sind Verfassungsänderungen erst rechtskräftig, wenn sie die Mehrheit der Stimmenden ("Volksmehr") sowie der Kantone ("Ständemehr") gutheisst. Jeder der 20 Kantone hat eine Standes-Stimme, die 6 Halbkantone je eine halbe. Für ein Ständemehr braucht es also mindestens 12 Standes-Stimmen.

Im vergangenen November scheiterte die Konzernverantwortungsinitiative am Ständemehr. Seit der Gründung des Bundesstaates hat dieses Schicksal nur gerade zehn Vorlagen ereilt. 14 Abstimmungen scheiterten an der Hürde des doppelten Mehrs.

Das 1848 als Minderheitenschutz konzipierte Ständemehr ist umstritten. Nach dem Scheitern der Konzernverantwortungsinitiative zeigte eine Nachwahlbefragung von Tamedia und «20 Minuten», dass rund die Hälfte der rund 14'000 befragten Stimmberechtigten das Ständemehr abschaffen möchten.

Verschiedene Studien zeigen, das Ständemehr nützt den kleineren Landkantonen in der Inner- und der Ostschweiz. «Benachteiligt» werden neben den «Grossen» Zürich und Bern auch die urbanen Zentren sowie die Romandie. Die Juso Schweiz verlangt eine Abschaffung der «veralteten Regelung».